Hallo zusammen
Rechtschreibung bitte nicht zu beachten ich kann’s nicht besser
Also wehr kann mir was zu dem fall sagen der in unser Runde diskutiert worden ist.
Beispiel 1
Person 1 ist Arbeitslos… hatte noch 2 Wochen Anspruch auf ALG 1 dannALG2 (Hartz 4)
und wird Krank sagen wir 12 Wochen hat diese Person Anspruch auf Krankengeld Von der Krankenkasse ja oder nein.?? Oder ist er Mensch 2 klasse und muss obwohl krank zum Amt.
Beispiel 2
Person 2 ALG1 aufgebraucht. Eine Woche ALG 2( Hartz4) gemeldet voraussichtlich keine Bedürfnis da noch erspartes, bekommt Arbeit und ist nach 2 Wochen krank Herzinfarkt oder Krebs .mit der Abgabe der Krankmeldung
Eine fristgerechte Kündigung, da noch Probezeit bis zum Tage des Ausscheidens Lohnfortzahlung in der Regel 14 Tage ist klar Aber was dann .
Gruß aus Oelde
Hallo,
Person 1 ist Arbeitslos… hatte noch 2 Wochen Anspruch auf
ALG 1 dannALG2 (Hartz 4)
und wird Krank sagen wir 12 Wochen hat diese Person
Anspruch auf Krankengeld Von der Krankenkasse ja oder nein.?
Der bekommt Krankengeld (bei bestehendem alg II-Anspruch).
Person 2 ALG1 aufgebraucht. Eine Woche ALG 2( Hartz4)
gemeldet voraussichtlich keine Bedürfnis da noch erspartes,
bekommt Arbeit und ist nach 2 Wochen krank Herzinfarkt oder
Krebs .mit der Abgabe der Krankmeldung
Eine fristgerechte Kündigung, da noch Probezeit bis zum Tage
des Ausscheidens Lohnfortzahlung in der Regel 14 Tage ist klar
Der bekommt keine Entgeltfortzahlung, da es die in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses gar nicht gibt. Der bekommt erst mal Krankengeld von seiner KK und der Leistungsanspruch besteht bis 1 Monat nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnises weiter (insofern das eine versicherungspflichtige Tätigkeit war).
MfG