Hallo!
Habe folgendes Problem:
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I läuft in zwei Tagen aus, nebst Krankenversicherung (GKV, Techniker Krankenkasse) über die Arbeitsagentur.
Für Anfang/Mitte März habe ich Aussicht auf eine geringfügige Beschäftigung.
Für ein paar Tage werde ich dann wohl nicht krankenversichert sein.
(Habe nicht vor, ALG II zu beantagen)
Der neue Arbeitgeber teilte mir mit, mich bei der Bundsknappschaft anzumelden.
Frage: In wieweit bin ich dann (wieder) voll krankenversichert? Muss ich mich am Ende noch freiwillig versichern?
Für Eure Antworten schon jetzt danke!