Alg + Lebensgemeinschaft

Hallo,
mal folgendes angenommen:

Jemand hat seinen Arbeitsplatz verloren, aber eine Abfindung erhalten. Diese Person zieht dann mit dem Lebensgefährten, der sehr gut verdient, zusammen. Trotz vieler Bemühungen findet diese Person keinen neuen Arbeitsplatz.

Hat die Person, trotz des hohen Einkommens des Lebensgefährten, Aussicht auf Alg?

Für die Antworten schon mal vielen Dank im voraus.

Freundlichen Gruß

M. Medert

Hallo,

einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitslose, der in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden hat, also an 360 Kalendertagen Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet hat.

Das jetzt die ganz grobe Definition.

Eine Lebensgemeinschaft wirkt sich nur insofern auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus, wenn gemeinsame Kinder zu berücksichtigen sind.

Bitte „Arbeitslosengeld“ nicht mit „Arbeitslosengeld II“ verwechseln.

Viele Grüße
Jana