[ALG]Lohnsteuererklärung Speditionskaufmann

Hallo Liebe wissenden,

da ja in naher Zukunft wieder der Lohnsteurjahresausgleich / die Lohnsteuererklärung anfällt, folgende Situation.

In diesem Fall handelt es sich um einen angestellten Speditionskaufmann. Die besagt Person hatte vom 01.01.2005 bis zum 01.04.2005 eine Anfahrt zur Arbeit von 35 klm. Ab dem 1.04.2005 verkürzte sich die Anfahrt durch einen Umzug auf 14 klm.
Weiterhin wurden diese Fahrten vom 01.01.2005 bis zum 01.11.2005 mit eigenem PKW, danach mit einen Firmenfahrzeug ( 1 %-Regelung).

Welche Möglichkeiten hat diese Person möglichst viele Beträge von der Steuer abzusetzten ? Eine weitere Frage wäre, was man an Werbungskosten „Belegfrei“ absetzen kann.

Vielen Dank imvoraus für jegliche Hilfe, Tipss, usw.

MfG,

der Osnabrücker

In diesem Fall handelt es sich um einen angestellten
Speditionskaufmann. Die besagt Person hatte vom 01.01.2005 bis
zum 01.04.2005 eine Anfahrt zur Arbeit von 35 klm.

57 Tage x 35 km x 0,30 = 599 EUR
173 Tage x 14 km x 0,30 = 727 EUR

110 EUR Arbeitsmittel ohne Belege
16 EUR Kontoführungsgebühren

Wenn durch den Umzug täglich etwa 60 Minuten Fahrzeit eingespart werden, können zudem noch Umzugskosten (pauschale und/oder tatsächl. Kosten wie zb. doppelte mietzahlung, etc…) als Werbungskosten abgezogen werden. Das Thema Umzugskosten halte ich für Laien allerdings sehr komplex

Um kein Geld zu verschenken, daher mein Tipp einen Steuerberater oder einen fachlich versierten Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

Grüße aus München

Alex

Danke…
Hallo alex,

16 EUR Kontoführungsgebühren

vielen lieben Dnak für diese schnellen Informationen, Kilometerpauschale und „belegfreier Werbungskosten“ ware mir schon bekannt, aber die Kontoführungsgebühren waren mir neu ( müssen die belegt werden, oder sind die auch pauschal?)

Wenn durch den Umzug täglich etwa 60 Minuten Fahrzeit
eingespart werden, können zudem noch Umzugskosten (pauschale
und/oder tatsächl. Kosten wie zb. doppelte mietzahlung, etc…)
als Werbungskosten abgezogen werden. Das Thema Umzugskosten
halte ich für Laien allerdings sehr komplex

Gerade dieses Thema wäre für mich interessant, der pauschale berag liegt, glaube ich bei ca. 550,- €, oder ? Was sind denn die exakten bedingungen hierfür ?

Um kein Geld zu verschenken, daher mein Tipp einen
Steuerberater oder einen fachlich versierten
Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

Werde ich auf jeden Fall tun, aber fallen Dir/Euch spontan noch andere Dinge ein? Der Job als Speditionskaufmann schein nicht viel zu bieten zu haben ( in steuerlicher Hinsicht :smile: )

Grüße aus München

Grüsse aus Osnabrück zurück :smile:

Hans

Hallo nochmal,

16 EUR Kontoführungsgebühren

vielen lieben Dnak für diese schnellen Informationen,
Kilometerpauschale und „belegfreier Werbungskosten“ ware mir
schon bekannt, aber die Kontoführungsgebühren waren mir neu (
müssen die belegt werden, oder sind die auch pauschal?)

Die 110,- für Arbeitsmittel ohne Beleg sind NICHT gesetzlich verankert. Das ist einfach nur eine Pauschale die in der Regel ohne weitere Prüfung anerkannt wird.

Die 16,-- für Kontoführung hingegeben ist eine echte Pauschale.

Wenn durch den Umzug täglich etwa 60 Minuten Fahrzeit
eingespart werden, können zudem noch Umzugskosten (pauschale
und/oder tatsächl. Kosten wie zb. doppelte mietzahlung, etc…)
als Werbungskosten abgezogen werden. Das Thema Umzugskosten
halte ich für Laien allerdings sehr komplex

Gerade dieses Thema wäre für mich interessant, der pauschale
berag liegt, glaube ich bei ca. 550,- €, oder ? Was sind denn
die exakten bedingungen hierfür ?

Ein Indiz oder eine Voraussetzung für den Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten ist eine Fahrzeitersparnis von täglich etwa/mind. 60 Minuten. Andernfalls wäre der Umzug privat und nicht beruflich veranlasst. Die 60 Minuten müssen GLAUBHAFT GEMACHT werden. Wenn beispielsweise durch den Umzug lästiger Stau wegfällt bekommt man die 60 Minuten (also 30 Minuten einfach Wegstrecke) recht schnell zusammen.

Die abziehbaren Umzugskosten setzen sich zum einen aus einer pauschale (ledige 561 EUR + 50 % sofern der zweite Umzug innerhalb von 5 Jahre), sowie tatsächlichen Kosten zusammen (doppelte Miete, Anschaffungskosten Kochherde/Öfen, Maklergebühren für alte oder neue Wohnung, doppelte Mietaufwendungen, Fahrtkosten zur Suche einer neuen Wohnungen, Fahrtkosten bei Durchführung des Umzugs, damit zusammenhängende Unfall- parkgebühren, Verpflegungsmehraufwendungen, Bewirtungs Umzugshelfen, etc…). Kurz gesagt, sehr umfangreich.

Ich hab da so eine schöne 2-seitige Vorlage die ich zur Verfügung stellen könnte.

Um kein Geld zu verschenken, daher mein Tipp einen
Steuerberater oder einen fachlich versierten
Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

Werde ich auf jeden Fall tun, aber fallen Dir/Euch spontan
noch andere Dinge ein? Der Job als Speditionskaufmann schein
nicht viel zu bieten zu haben ( in steuerlicher Hinsicht :smile: )

Pauschalen gibts keine weiteren. Wenn Dir keine weiteren Werbungskosten entstanden sind (mögl. Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, etc.!), gibts auch nichts abzuziehen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Vorlage
Hello again,

diese 2-seitige Vorlage würde ich mir gerne mal anschauen, wenn es keine Umstände macht. Die Zeiteinsparung zu belegen bzw. zu prüfen sollte sich allerdings als relativ schwierig erweisen, oder ? In diesem Fall würde, glaube ich ohnehin nur versucht werden die Pauschale geltend zu machen.

Werde zwar wohl nicht um den Gang zum Berater vorbeikommen, aber ein bischen Hintergrundwissen kann ja nicht schaden.

Grüsse,

Hans

Ich glaube du versehst da was falsch. Der Umzug muss in jedem Fall beruflich veranlasst sein. Bei 20 km Unterschied sollte das durchaus glaubhaft gemacht werden können. Ein Berater weiß schon wie er das aufziehen muss.

Bei Umzugskosten gibts drei Sparten:

  1. Tatsächliche Kosten (Fahrten, Besichtigung, doppelte Miete, Makler, etc.) die man IMMER bekommt.

zusätzlich noch die

  1. Pauschale oder anstatt der Pauschale wiederum tatsächliche Kosten (wie z.b. für Ummeldung KFZ, etc…)

D.h. durch tatsächliche Kosten (nr.1) + Pauschale (nr.2) (561 EUR ledig) kann man da durchaus auf einiges an Umzugskosten kommen.

Die Vorlage schick ich Dir an die Mailadresse.

Grüsse

Alex