[Alg] Mitteilungspflichten von Unternehmen

Moin,

Unternehmen müssen ja nach Branche Steueranmeldungen und andere Informationen an Behörden liefern.

Wer kann mir außer den Zollämtern (Mineralöl- und Stromsteuer-Anmeldung) noch ein paar Empfänger dieser Informationen nennen (z.B. für Umsatz-, Kapitalertrags-, etc. Steuern)?

thx
moe.

Servus,

das Statistische Bundesamt destilliert einen Haufen Dinge aus den erklärten Umsätzen (bei dieser Datenbasis amüsiert mich die Genauigkeit der daraus abgeleiteten Zahlen immer ein bissel) und aus der „Anlage Stat“ für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Eurostat benutzt diese Werte, ferner Intrastat- und ZM-Zahlen.

Die Landeszentralbanken verwursten die Meldungen nach Außenwirtschaftsgesetz, auch da gehts (u.a.) um die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Statistische Landesämter kochen alle möglichen Suppen, die Hessen sind stark in dieser Disziplin. Von dort hab ich sogar einmal eine Rückfrage erlebt - es gibt dort tatsächlich Plausibilitätsprüfungen!

Schöne Grüße

MM
der immer noch drauf wartet, daß jemand mal aus den Zahlen der Einwohnermelderegister ableitet, wie viele Lehrer man in fünf Jahren brauchen wird und vielleicht auch vorher ausgebildet haben sollte

Hi !

Ich habe von einer landwirtschaftlichen Buchstelle mal gehört, dass sie bei der Erstellung der Buchhaltung für einen Bauern bei der Monatsbuchhaltung etwa 2 Stunden die reine Buchhaltung machen und anschließend noch 6 Stunden daran sitzen, die gesamten Statistiken zu fertigen. Da müssen für das Verbraucherschutzministerium (heißt das noch so?) diverse Nachweise geliefert werden, woher ein eingekauftes Produkt kam, wie es verwendet wurde, wohin es weiterging, etc.

Als Musterbeispiel ist mir die Kasein-Verordnung im Gedächtnis geblieben. Nur ganz wenigen Betrieben ist überhaupt die Herstellung von Kasein (wird zur Erzeugung von Käse verwendet) gestattet. Jeder Milchbauer/Käseproduzent muss dann alle drei Monate an die zuständige Behörde diverse Daten zu diesem Kasein melden.

Und von solchen Verordnungen gibt es im landwirtschaftlichen Bereich Unmengen. Welche Behörden hier im Einzelfall alle tätig werden und ob die Erfüllung dieser Pflichten in den angefragten steuerlichen Bereich fallen, weiss ich auch nicht so genau.

Da fällt mir auch gerade noch die Verpflichtung für Betriebe mit über 20 Mitarbeitern ein, die Anzahl der Beschäftigten „behinderten Menschen“ zu melden. Nach dem SGB IX (2. Teil, Zweites Kapitel §§ 71 -79) ist nämlich ab einer Unternehmensgröße die einstellung von behinderten Menschen vorgeschrieben. Wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, wird mit einer Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX belegt. Meines Wissen nach ist es dabei auch völlig unerheblich, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist. Also selbst in einem Taxi-Unternehmen, wo die Fahrer geistig flexibel und körperlich belastbar sein müssen, wird bei Überschreiten der Mitarbeitegrenze eine solche Abgabe festgesetzt.

Welche Behörde allerdings für diese Angaben zuständig ist, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. Es dürfte fürderhin keine einzige größere Behörde geben, die nicht irgendwie durch die Unternehmen mit Daten gefüttert wird.

BARUL76

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