[Alg] Möglichkeiten Putzhilfe legal zu beschäftign

Hallo,

kann jemand als Privatperson Rechnungen für unregelmäßige Putzleistungen ausstellen? Mit der privaten Steuernummer auf der Rechnung? Ohne ein Gewerbe dafür angemeldet zu haben?

Und: welche „Abgabenlast“ kommt auf den Rechnungssteller zu (wenn dieser ALG1 oder ALG2 bezieht oder einen anderen 400-Euro-Job macht)?

Hintergrund: Jemand sucht eine Hilfe in diesem Bereich und möchte das offiziell gestalten, also ohne Schwarzarbeit. Für einen „eigenständigen 400-Euro-Job“ reicht die Stelle mit ca. 15 Std./Monat nicht aus, deshalb kam jemand auf die Rechungsstellung.
Die (diversen) BewerberInnen legten bisher wegen ALG1/ALG2/400-Euro-Job keinen Wert auf „offizielle Wege“. Vielmehr höre jemand immer wieder, das würde sich nicht lohnen, weil die Hälfe (?) der Stundenlohnes an Abzügen weggeht oder die Verrechnung in der Steuererklärung so schwierig ist oder sie extra dafür ein Gewerbe eröffnen müssten. Stimmt das wirklich?

Frage: wie kann jemand jemanden „offiziell, ohne Schwarzarbeit“ beschäftigen für diese wenigen Stunden?

Viele Grüße
Sophia

einen „eigenständigen 400-Euro-Job“ reicht die Stelle mit ca.
15 Std./Monat nicht aus, deshalb kam jemand auf die

??? Warum ???

400 € Job heißt nicht, dass genau 400 € gezahlt werden müssen, es ist ein Maximalbetrag der auch geringer sein kann.

Bei Rechnungsausstellung wird sich zwar steuerlich auch alles auf 0 rechnen, jedoch dürfte aus sozialversicherungstechnischer Sicht hier die sog. Scheinselbständigkeit vorliegen, die dem Arbeitgeber Sozialbeiträge ersparen soll.

einen „eigenständigen 400-Euro-Job“ reicht die Stelle mit ca.
15 Std./Monat nicht aus, deshalb kam jemand auf die

??? Warum ???

400 € Job heißt nicht, dass genau 400 € gezahlt werden müssen,
es ist ein Maximalbetrag der auch geringer sein kann.

Ja, das schon, aber man darf doch mit solchen Jobs nicht über 400 Euro p.M. kommen? Und wenn sie/er schon einen Job hat, der 400 Euro einbringt, dann kann er/sie keinen zweiten mehr annehmen?

Bei Rechnungsausstellung wird sich zwar steuerlich auch alles
auf 0 rechnen,

was meinst Du damit?

jedoch dürfte aus

sozialversicherungstechnischer Sicht hier die sog.
Scheinselbständigkeit vorliegen, die dem Arbeitgeber
Sozialbeiträge ersparen soll.

Wenn es denn nur bei einer Person wäre sicher. Aber die Bewerber/innen haben doch auch noch an anderen Stellen solche Jobs.

Deshalb: wie kann man bzw. die Jobber/innen einen so kleinen Job offiziell gestalten, ohne Schwarzarbeit?

Viele Grüße
Sophia

Na dann mit Lohnsteuerkarten. Klasse I und wenns nicht anders geht für jede Stelle eine mit Kl. VI.

Bei Rechnungsausstellung wird sich zwar steuerlich auch alles
auf 0 rechnen, jedoch dürfte aus
sozialversicherungstechnischer Sicht hier die sog.
Scheinselbständigkeit vorliegen, die dem Arbeitgeber
Sozialbeiträge ersparen soll.

Wenn die Putzhilfe bei mehreren Auftraggebern arbeitet und denen Rechnungen stellt, ist sich doch nicht mehr scheinselbstständig.
Um Gewerbeanmeldung, Steuern und SozVers. muss sie sich dann selbst kümmern.

Gruß JoKu

Man kann auch bei mehreren Auftraggebern ein Arbeitsverhältnis haben, dazu empfehle ich § 1 LStDV. Ebenso § 15 (2) EStG. Beteiligung am wirtsch. Verkehr setzt voraus, dass die Putzfrau hier für sämtliche Auftraggeber offen ist. Ist aber nicht der Fall, die Auftraggeber sind Arbeitgeber und zahlenmäßig auf Dauer begrenzt.

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Servus JoKu,

zur SV-Problematik (vgl. auch den Dozenten-Fall) kurz weiterführend:

Mit Festschreibung des „Kriterienkataloges“ hat sich betreffend die Beurteilung von Scheinselbständigkeit nichts geändert, außer in einzelnen Fällen der Beweislast. Insofern ist dieser Katalog zwar vom Gesetzgeber lieb gemeint, aber er hat mehr zur Verwirrung als zur Klärung beigetragen.

Entscheidend ist unverändert das „Gesamtbild der Verhältnisse“, die weisungsgebundene Zugehfrau bleibt nichtselbständig beschäftigt. Wenn sie als Raumreinigungsunternehmerin auftritt und auch so agiert - einschließlich allen Aspekten - schaut das natürlich anders aus. In der Praxis wird allerdings eher das Gegenteil der Fall sein, weil in dieser Branche große Angst vor legalen Beschäftigungsverhältnissen herrscht, auch wenn diese sich in den meisten Fällen „rechnen“ würden. D.h. es fehlt in der Regel schon daran, daß die Raumreinigungsunternehmerin öffentlich am Markt auftritt, und auch daran, daß die zu erbringenden Leistungen in einer Weise dokumentiert sind, aus der zu sehen wäre, daß der Unternehmer für das Ergebnis seiner Arbeit (und nicht für die abgeleistete Arbeitszeit) eigenverantwortlich agiert.

Schöne Grüße

MM