[Alg] Muss/darf Mann Fremden/Ehefrau einstellen?

Hallo,

wenn ein Mann ein Gewerbe betreibt, und in diesem Gewerbe eine Aushilfe benötigt auf 400 Euro Basis, muss dann jemand fremdes eingestellt werden?
Oder kann er auch z.b. seine Frau zu den gleichen Bedingungen einstellen, obwohl sie in der Steuererklärung keine Gütertrennung haben und gemeinsam veranlagt werden?

Hallo Josef,

wenn ein Mann ein Gewerbe betreibt, und in diesem Gewerbe eine
Aushilfe benötigt auf 400 Euro Basis, muss dann jemand fremdes
eingestellt werden?

nein

Oder kann er auch z.b. seine Frau zu den gleichen Bedingungen
einstellen, obwohl sie in der Steuererklärung keine
Gütertrennung haben und gemeinsam veranlagt werden?

Er muß sogar seine Frau zu etwa den Bedingungen einstellen zu denen ein Fremder eingestellt werden würde. Damit das Finanzamt hier keinen Ärger macht sollten Verträge mit Angehörigen einem Fremdvergleich standhalten.

Gruß
Denis

Servus,

auch im Rahmen geringfügiger Beschäftigung sind Arbeitsverhältnisse unter Ehegatten möglich.

Wichtig ist, daß sie genau zu den Bedingungen, zu denen auch ein anderer Arbeitnehmer eingestellt würde, nicht bloß vereinbart, sondern auch tatsächlich durchgeführt werden: „Auf dem Papier“ giltet nicht, und „ungefähr“ giltet auch nicht.

Ferner ist im Fall von Ehegattenarbeitsverhältnissen die Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses obligatorisch. Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss entsprechend gekennzeichnet werden, dann läuft das „automatisch“ an.

Schöne Grüße

MM

Wichtig ist, daß sie genau zu den Bedingungen, zu denen auch
ein anderer Arbeitnehmer eingestellt würde, nicht bloß
vereinbart, sondern auch tatsächlich durchgeführt werden: „Auf
dem Papier“ giltet nicht, und „ungefähr“ giltet auch nicht.

Hallo Martin,
ich meinte nur, dass bei der Bezahlung ein gewisser Spielraum besteht. Schließlich verdienen nicht alle Beschäftigten, die die selbe Tätigkeit ausüben überall gleich viel, sondern es gibt von Firma zu Firma Unterschiede. Es ist nur darauf zu achten, dass kein krasses Mißverhältnis zwischen dem Gehalt des Angehörigen und des unsichtbaren Dritten besteht.

Gruß
Denis