Hallo zusammen,
folgende Annahme:
Eine Frau Mitte 30 hat ohne Unterbrechung immer Vollzeit gearbeitet und geht für 1 Jahr in Elternzeit. Aufgrund der weiten Fahrtstrecke zur Arbeit und damit der Unvereinbarkeit mit den Betreuungszeiten des Kindes würde sie gerne zum Ende der EZ kündigen und sich eine Teilzeitstelle in Wohnortnähe suchen. Folgende Fragen würden sich stellen:
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Angenommen, sie kündigt 3 Monate vor Ende der EZ, beginnt dann die „Sperrfrist für ALG bei Eigenkündigung“ sofort an zu laufen, sprich, wenn Sie nicht zeitnah einen neuen Job finden würde, würde die Sperrfrist erst nach Ende der EZ anfangen zu zählen oder wäre sie dann schon vorbei und die Mutter könnte quasi lückenlos nach dem Elterngeld ALG beziehen?
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Wie würde das ALG berechnet werden? Die Arbeit wurde für 1 Jahr Elternzeit unterbrochen werden, davor wäre die Mutter noch nie Arbeitslos gewesen, hätte immer Vollzeit gearbeitet und eingezahlt.
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Die Mutter hätte einen neuen Job gefunden und würde jedoch in der Probezeit scheitern. Wenn Sie nun durch den neuen Arbeitgeber gekündigt werden würde, müsste Sie dann mit einer Sperrfrist rechnen und wie würde sich das ALG errechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß und schönen Abend,
Sonja