ALG nach Elternzeit

Hallo zusammen,

folgende Annahme:

Eine Frau Mitte 30 hat ohne Unterbrechung immer Vollzeit gearbeitet und geht für 1 Jahr in Elternzeit. Aufgrund der weiten Fahrtstrecke zur Arbeit und damit der Unvereinbarkeit mit den Betreuungszeiten des Kindes würde sie gerne zum Ende der EZ kündigen und sich eine Teilzeitstelle in Wohnortnähe suchen. Folgende Fragen würden sich stellen:

  1. Angenommen, sie kündigt 3 Monate vor Ende der EZ, beginnt dann die „Sperrfrist für ALG bei Eigenkündigung“ sofort an zu laufen, sprich, wenn Sie nicht zeitnah einen neuen Job finden würde, würde die Sperrfrist erst nach Ende der EZ anfangen zu zählen oder wäre sie dann schon vorbei und die Mutter könnte quasi lückenlos nach dem Elterngeld ALG beziehen?

  2. Wie würde das ALG berechnet werden? Die Arbeit wurde für 1 Jahr Elternzeit unterbrochen werden, davor wäre die Mutter noch nie Arbeitslos gewesen, hätte immer Vollzeit gearbeitet und eingezahlt.

  3. Die Mutter hätte einen neuen Job gefunden und würde jedoch in der Probezeit scheitern. Wenn Sie nun durch den neuen Arbeitgeber gekündigt werden würde, müsste Sie dann mit einer Sperrfrist rechnen und wie würde sich das ALG errechnen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß und schönen Abend,
Sonja

Hallo zusammen,

folgende Annahme:

Eine Frau Mitte 30 hat ohne Unterbrechung immer Vollzeit
gearbeitet und geht für 1 Jahr in Elternzeit. Aufgrund der
weiten Fahrtstrecke zur Arbeit und damit der Unvereinbarkeit
mit den Betreuungszeiten des Kindes würde sie gerne zum Ende
der EZ kündigen und sich eine Teilzeitstelle in Wohnortnähe
suchen.

Folgende Fragen würden sich stellen:

Hallo,
auf alle Fragen habe ich keine Antworten aber wie folgt:

  1. Angenommen, sie kündigt 3 Monate vor Ende der EZ, beginnt
    dann die „Sperrfrist für ALG bei Eigenkündigung“ sofort an zu
    laufen,

Nein, die Sperrzeit beginnt i.d.R. mit Beginn der Arbeitslosigkeit, also mit dem 1. Tag der vom AA zu zahlenden ALG 1.

Evtl. könnte über die Sperrzeit verhandelt werden, wenn eine Unzumutbarkeit hinsichtlich der jetzt erforderlichen Betreuung sowie der tatsächlichen Abwesenheit von der Wohnung gegeben ist.

sprich, wenn Sie nicht zeitnah einen neuen Job finden

würde, würde die Sperrfrist erst nach Ende der EZ anfangen zu
zählen oder wäre sie dann schon vorbei und die Mutter könnte
quasi lückenlos nach dem Elterngeld ALG beziehen?

Nein, diese Gedankenspiele sind schon bekannt.
Zum besseren Verständnis: Sanktionen des AA können nur verhängt werden, wenn ein Leistungsanspruch auch gegeben ist; der Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und dies ist in der Elternzeit definitiv nicht.

  1. Wie würde das ALG berechnet werden?

Das ist abhängig von der Anzahl der Kinde und vom Nettoeinkommen; hier einmal ein Rechner:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/arbeitslos…

  1. Die Mutter hätte einen neuen Job gefunden und würde jedoch
    in der Probezeit scheitern. Wenn Sie nun durch den neuen
    Arbeitgeber gekündigt werden würde, müsste Sie dann mit einer
    Sperrfrist rechnen

Nein, Kü während der Probezeit muss nicht begründet werden, nach der POrobezeit schon. Lediglich fristlose Kü in der Probezeit führt zur
Sperrung.

und wie würde sich das ALG errechnen?

Ist vom Nettoeinkommen abhängig, inwieweit das mit dem evtl. bereits bezogenen ALG 1 verrechnet wird bzw. ob das ALG 1 wieder gilt, können sicherlich andere Wissenden besser beurteilen.
Viel Glück und schönen Tag.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß und schönen Abend,
Sonja