Hallo,
angenommen eine Mami möchte nach der Elternzeit nicht mehr in ihren alten Betrieb zurück da einfach nicht wirtschaftlich hinsichtlich Fahrtkosten/Fahrtzeit und hoher Betreuungskosten für das Kind. Ein Job am Wohnort wäre wesentlich günstiger!
Angenommen, die Mami würde sich einen neuen Job IN TEILZEIT in der Nähe suchen, den alten rechtzeitig kündigen (gilt nach Elternzeit eigentlich die normale Kündigungsfrist?), den neuen nach Ende der Elternzeit annehmen und da dann nach oder während der Probezeit nicht übernommen werden. Hätte sie dann gleich Anspruch auf ALG oder wäre Sie nach der selbst eingereichten Kündigung beim früheren AG vorerst gesperrt? Wie berechnet sich dann das ALG, wenn bspw. 12 Monate Elternzeit (davor arbeitete Mama zu 100% ohne Unterbrechnung 15 Jahre), dann ein paar Monate Probezeit in Teilzeit wären? Würde ein Durchschnittswert des Probezeitgehalts in Teilzeit und der Monate vor Elternzeit (Vollzeit) genommen werden? Oder fließt das Elterngeld irgendwie mit ein?
Vielen Dank für Antworten!
viele Grüße,
Sonja