ALG nach Elternzeit und Kündigung durch neuen AG

Hallo,
angenommen eine Mami möchte nach der Elternzeit nicht mehr in ihren alten Betrieb zurück da einfach nicht wirtschaftlich hinsichtlich Fahrtkosten/Fahrtzeit und hoher Betreuungskosten für das Kind. Ein Job am Wohnort wäre wesentlich günstiger!
Angenommen, die Mami würde sich einen neuen Job IN TEILZEIT in der Nähe suchen, den alten rechtzeitig kündigen (gilt nach Elternzeit eigentlich die normale Kündigungsfrist?), den neuen nach Ende der Elternzeit annehmen und da dann nach oder während der Probezeit nicht übernommen werden. Hätte sie dann gleich Anspruch auf ALG oder wäre Sie nach der selbst eingereichten Kündigung beim früheren AG vorerst gesperrt? Wie berechnet sich dann das ALG, wenn bspw. 12 Monate Elternzeit (davor arbeitete Mama zu 100% ohne Unterbrechnung 15 Jahre), dann ein paar Monate Probezeit in Teilzeit wären? Würde ein Durchschnittswert des Probezeitgehalts in Teilzeit und der Monate vor Elternzeit (Vollzeit) genommen werden? Oder fließt das Elterngeld irgendwie mit ein?

Vielen Dank für Antworten!

viele Grüße,

Sonja

Hallo,

Nabend :smile:

angenommen eine Mami möchte nach der Elternzeit nicht mehr in
ihren alten Betrieb zurück da einfach nicht wirtschaftlich
hinsichtlich Fahrtkosten/Fahrtzeit und hoher Betreuungskosten
für das Kind. Ein Job am Wohnort wäre wesentlich günstiger!
Angenommen, die Mami würde sich einen neuen Job IN TEILZEIT in
der Nähe suchen, den alten rechtzeitig kündigen (gilt nach
Elternzeit eigentlich die normale Kündigungsfrist?),

wie schon im vorherigen Thema ausführlich beschrieben, gilt die Kündigungsfrist aus dem BEEG (3 Monate zum Ende der Elternzeit)

den neuen
nach Ende der Elternzeit annehmen und da dann nach oder
während der Probezeit nicht übernommen werden. Hätte sie dann
gleich Anspruch auf ALG oder wäre Sie nach der selbst
eingereichten Kündigung beim früheren AG vorerst gesperrt?

m. E. (aber da sollen sich mal die kompetenteren Mitleser zu auslassen) droht keine Sperre, da a) Kündigungsfrist eigehalten wurde und b) ein wichtiger Grund (Sicherstellung Kinderbetreuung) vorhanden wäre…

Wie
berechnet sich dann das ALG, wenn bspw. 12 Monate Elternzeit
(davor arbeitete Mama zu 100% ohne Unterbrechnung 15 Jahre),
dann ein paar Monate Probezeit in Teilzeit wären? Würde ein
Durchschnittswert des Probezeitgehalts in Teilzeit und der
Monate vor Elternzeit (Vollzeit) genommen werden? Oder fließt
das Elterngeld irgendwie mit ein?

Berechnung wird nach dem Bemessungsrahmen vorgenommen. Dieser ist
im SGB III § 130 geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Zeiten für Elterngeld „fallen raus“, es wird ggf. davorliegendes Gehalt mit herangezogen, allerdings auch prozentual soweit reduziert, wie die aktuelle „gesuchte“ Arbeitszeit ist.
(Bsp: Vollzeittätigkeit im Bemessungszeitraum, es wird aber nur noch eine 2/3 Beschäftigung gesucht…dann wird auch nur 2/3 des errechneten Satzes gezahlt)

Vielen Dank für Antworten!
viele Grüße,
Sonja

Bitte und auch Grüße
MG

Hi MG,

vielen Dank für die Antwort! Hier noch eine Frage zu dem hier…

Zeiten für Elterngeld „fallen raus“, es wird ggf.
davorliegendes Gehalt mit herangezogen, allerdings auch
prozentual soweit reduziert, wie die aktuelle „gesuchte“
Arbeitszeit ist.
(Bsp: Vollzeittätigkeit im Bemessungszeitraum, es wird aber
nur noch eine 2/3 Beschäftigung gesucht…dann wird auch nur
2/3 des errechneten Satzes gezahlt)

Würde die Mama nun 3 Monate zum Ende der Elternzeit kündigen und erst mal keine neue Stelle finden, würde eine Sperrfrist gelten, oder? Nach der Sperrfrist, wie wäre da die Berechnung des ALG? Mit dem früheren AG wäre schon besprochen gewesen, dass man nur noch 75% arbeiten wollen würde nach der Rückkehr - wäre dann dies die Berechnungsgrundlage, obwohl nach der Elternzeit keine reduzierte Arbeitszeit stattgefunden hatte?

Gruß,
Sonja

Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Hallo

Würde die Mama nun 3 Monate zum Ende der Elternzeit kündigen und erst mal keine neue Stelle finden, würde eine Sperrfrist gelten, oder?

Das natürlich.

Aber wenn sie eine andere unbefristete Arbeitsstelle hatte, nur eben gekündigt wird, das kann doch eigentlich kein Grund für eine Sperre sein. Sonst dürfte man sich ja niemals eine neue Stelle suchen. Probezeiten hat man ja überall, und kein Mensch kommt direkt in eine unkündbare Stelle hinein.

Es geht doch um eine unbefristete Arbeitsstelle? Oder hat der Arbeitgeber die Probezeit so geregelt, dass er erstmal ein befristetes Arbeitsverhältnis angeboten hat, wie es heute sehr üblich ist? Das wäre nämlich wohl was anderes.

Viele Grüße