ALG nach Elternzeit und Teilzeitjob

Hallo,

mal angenommen Frau nimmt 2 Jahre Elternzeit. Nach dem ersten Jahr geht sie wieder arbeiten auf 400 Euro Basis und kurz darauf dann auch auf Telizeit für ca 5 Monate. Danach arbeitet sie wieder auf 400 Euro Basis, weil sie merkt dass Teilzeit noch zuviel ist. Diese Dame hat also in der Elternzeit ca 5 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Nach der Elternzeit geht sie noch 3 Monate auf 400 Euro Basis arbeiten und wird dann gekündigt. Wie berechnet sich nun das ALG? Nur nach dem Teilzeitjob?Sprich 67 % vom Teilzeitjob? Gibt es überhaupt irgendwas an Geld?

Vielen Dank für Informationen.

keine ahnung

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry.

LG Schneemaus

Hallo rajenriver,
erstens, wenn Sie selber kündigt folgt eine Sperrzeit von 2 Monaten, wenn ein Anspruch bestehen sollte.
Aus der Schilderung entnommen ist das nicht der Fall, da innerhalb 2 Jahren 12 Monate versicherungspflichtiges Einkommen bezogen werden muss (Arbeitslohn oder Krankengeld). Es sei denn die Dame hat einen Anspruch vor Eintreten der Elternzeit als Anwartschaft aufgebaut.

herby 777