ALG nach Insolvenz - was muss man beachten?

Guten Tag!

Ich befinde mich momentan in folgender Situation:

Ich bin Angestellter in einer GmbH und mein Chef hat am 2. Dezember beim Gericht den Insolvenzantrag gestellt. Wie das so läuft haben wir einen RA als vorläufigen Insolvenzverwalter bekommen, der am 1. Februar das Insolvenzverfahren eröffnen oder mangels Masse ablehnen will. Für die Monate November und Dezember haben wir Insolvenzgeld erhalten, vorfinanziert von der Bank. Dafür mussten Forderungskaufverträge geschlossen werden. Anspruch haben wir noch auf den Januar, der vom Insolvenzgeld noch abgedeckt wird. Die vorherigen Löhne wurden noch komplett gezahlt.

Bisher wurden noch keine Kündigungen ausgesprochen, die Mitarbeiter haben alle zwischen 1 (z. B. ich) und 3 Monate Kündigungsfrist. Da ich in der Buchhaltung arbeite und einen recht guten Überblick über die finanzielle Situation und die vorhandenen Vermögensgegenstände habe schätze ich, dass das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird. Geld für Löhne im Februar dürfte jedenfalls nicht vorhanden sein, das geben die schwachen Umsätze im Frühjahr nicht her.

Was muss ich beachten, dass mir keine Nachteile entstehen? Selbst kündigen wäre keine Lösung, da ich dann ja 3 Monate Sperre vom AA bekomme (?) Aber vom AG ist in Zukunft keine Lohnzahlung mehr zu erwarten. Meinen Urlaub (9 Tage aus 2009 + Urlaub 2010) habe ich gedanklich schon abgeschrieben.

Bei einer Ablehnung mangels Masse, welche Möglichkeiten hat der AG? Bestehen die Kündigungsfristen weiterhin? Oder kann er nach Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse sofort fristlos Kündigen, also zum 1. Februar?

Wäre schön, wenn sich der ein oder andere dazu äußern könnte. Die hier um Forum besprochenen Fälle sind oft ganz ähnlich, aber oft steckt der Teufel bekanntlich im Detail…

Vielen Dank und viele Grüße
MP

Hallo,

du bekommst keine Sperre vom Arbeitsamt, aber bevor die 3 Monate um sind, solltest du deinen Urlaub versuchen wegzunehmen, damit du nicht zuviel verlierst.