Hallo,
über die Verschiebung meiner Anfrage von gestern in das Versicherungsbrett bin ich nicht glücklich. Zum einen war der versicherungsrechtliche Aspekt mit der einzigen Antwort schon gut beantwortet. Zum andern erscheint mir der steuerliche Aspekt weitgreifender.
Ichhatte gefragt: Wie weit reicht der Personenkreis, der unter dem Begriff „Nachbarschaftshilfe“ an einem Umbau mit aktiv werden darf?
Die eigenen Kinder, klar. Auch deren Kommilitonen? Und Eltern von Kommilitonen?
Muss der Bauherr in solchen Fällen Steuern zahlen?
Ob die Helfer als Nachbarschaftshilfe anerkannt werden, ist, denke ich auch darum wichtig, weil der Bauherr sonst Schwarzarbeit fördert, und das ist strafbar. Außerdem kann er nur, wenn die Beschäftigung legitim ist, die gezahlten Helferlöhne als Unkosten steuerlich geltend machen.
Grüße
Carsten
Sobald jemand gegen Entgelt arbeitet, so hat er er diese Gelder zu versteuern. Dann liegt evtl. Schwarzarbeit vor. Wird kostenlos geholfen, so dürfte es keine Probleme geben aus steuerlicher Sicht, wenn tatsächlich kein Geld gezahlt wird.
Es ist natürlich klar, dass Schwarzarbeiter ja grundsätzlich immer nur kostenlose Hilfsdienste leisten und nie Geld bekommen.
Gruß
Oerdiz
[MOD] Begründung für Verschiebung erste Anfrage
Hi !
In der gestrigen Anfrage war nicht ein einziger Anhaltspunkt enthalten, der es rechtfertigen würde, Fragen und Antworten im Brett „Steuern“ zu belassen. Daher wurde der Artikel in das besser passende Brett „Versicherungen“ verschoben.
Dass die Helfer eine Vergütung bekommen sollen, ist in dem heutigen Artikel erstmals erwähnt.
Aber auch in dem heutigen Artikel sind diverse außersteuerliche Aspekte enthalten, die besser im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ aufgehoben gewesen wären. Es handelt sich dabei insbesondere um Fragen:
- Wann liegt eine Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsgesetzes vor?
- Welche Gewerke dürfen nach Gewerbeordnung/Handwerksordnung entgeltlich nur von Handwerksmeister ausgeführt werden?
- etc. pp
Die steuerliche Frage macht nun wirklich den geringsten Teil des Problems aus und wurde von oerdiz ja bereits ausreichend beantwortet.
BARUL76
Hallo Mod,
ich will hier nicht rechten oder dir Vorwürfe machen, mir geht es einfach um möglichst umfassende Antworten.
Dass die Helfer eine Vergütung bekommen sollen, ist in dem heutigen Artikel erstmals erwähnt.
Na ja, das habe ich nicht für erwähnenswert gehalten. Kostenlos darf natürlich immer geholfen werden.
Aber auch in dem heutigen Artikel sind diverse außersteuerliche Aspekte enthalten,
die besser im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ aufgehoben gewesen wären. Es handelt
sich dabei insbesondere um Fragen:
- Wann liegt eine Schwarzarbeit im Sinne des
Schwarzarbeitsgesetzes vor?
Dann muss ich also auch noch ins Rechtebrett?
- Welche Gewerke dürfen nach Gewerbeordnung/Handwerksordnung
entgeltlich nur von Handwerksmeister ausgeführt werden?
- etc. pp
Und ins Gewerbebrett?
Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, dass das Brett „Sonstiges“ besser erhalten geblieben wäre. Da habe ich übrigens früher auch oft geschrieben, nach der Abschaffung kaum noch.
Noch einmal Dank im voraus,
für Antworten die vielleicht noch kommen.
Grüße
Carsten