ALG reicht nicht

Hallo liebe Experten,

folgender (fiktiver) Fall:

Nachdem Frau X bis vor kurzem für etwas über ein Jahr (davor auch ein paar Monate arbeitslos) einen ziemlich schlecht bezahlten Zeitarbeitsjob hatte, ist sie jetzt leider wieder arbeitslos (Einsatz beendet, kein weiterer Einsatz vorhanden und schwupps, schon wieder gekündigt). Da sich das ALG ja aus dem letzten Einkommen berechnet, bekommt sie jetzt monatlich etwas über 770 €. Jetzt werden viele sagen, das sei doch eh viel Geld - aber leider kommt man in München damit unmöglich über die Runden. Sie bezahlt allein schon an die 600 € Miete, was für München übrigens vollkommen normal ist (es ist eine ca. 50 m2 große Wohnung, also nichts Extravagantes). Für Stromabschlag, Telefon, Internet (und bevor’s Proteste gibt: es wird es fast nur für Bewerbungen, höchstens noch für w-w-w genutzt) etc. geht natürlich auch noch einiges drauf, so daß für Nahrungsmittel nicht viel Geld übrig bleibt.

Würde sie ALG 2 bekommen, stünde sie wesentlich besser da, denn da würde sie ja zusätzlich zu den Mietkosten noch 345 € bekommen. So aber bleibt nach Abzug der Miete nur etwa die Hälfte davon. Frau X ist natürlich heftig auf der Suche nach einem neuen Job und hofft, daß sie bald wieder etwas findet, aber in der Zwischenzeit weiß sie nicht, wie sie mit den paar Kröten über die Runden kommen soll… Sie schränkt sich eh schon enorm ein…

Lange Rede, kurzer Sinn: kann jemand einen Rat geben, ob Frau X zusätzlich noch irgendwelche finanziellen Hilfen bekommen kann? Die Herrschaften beim Arbeitsamt, pardon, -agentur sind auch wenig hilfreich bis uninteressiert, einem irgendwelche Tips zu geben. :o( Frau X geht mal davon aus, daß sie keinen Anspruch auf Wohngeld hat, weil die Wohnung zu teuer ist (dieses Prinzip ist wirklich toll - in München findet man nun mal nichts Billigeres, höchstens am Hasenbergl…).

Wäre super, wenn hier jemand weiterhelfen könnte! Tausend Dank im voraus!

Viele Grüße
Murmeltier

Hallo,
die Antwort ist ganz simpel: wenn das ALG unter dem liegt, was ihr nach den Kriterien für ALG 2 zu Lebensunterhalt zustehen würde, dann hat sie einen ergänzenden ALG 2-Anspruch, den sie schnellstens realisieren sollte.

Gruß
Nelly

Hallo,
kann man den ergänzenden ALG2-Anspruch, der sich as der Differenz (Alg2 + Mietkosten) - Alg1 ergibt auch rückwirkend beantragen? bspw. fr einen Zeitraum 1.11.2005 - 1.2.2006? Antrag: 1.12.2006

Grüße ne0

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Hallo neO
nein.
Ansprüche können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Das Amt sagt, dass die Zeiten schon finanziert sind, auch wenn man dadurch z.B. private Schulden gemacht hat.
Grüße
Almut

Hallo Nelly,

vielen Dank für die Antwort (die das Arbeitsamt eigentlich auch hätte geben können, aber da hatte wohl mal wieder keiner Lust zu helfen…).

Eine kleine Frage noch: Wenn man dieses ergänzende ALG 2 beantragt, muß man dann eigentlich auch diesen ganzen Papierkram hinter sich bringen wie wenn man regulär ALG 2 beantragt, also komplett mit Kontoauszügen, Mietvertrag etc. pipapo? Oder geht das etwas einfacher?

Nochmal danke und viele Grüße
Murmeltier

Eine kleine Frage noch: Wenn man dieses ergänzende ALG 2
beantragt, muß man dann eigentlich auch diesen ganzen
Papierkram hinter sich bringen wie wenn man regulär ALG 2
beantragt, also komplett mit Kontoauszügen, Mietvertrag etc.
pipapo?

Ja, muss man.

Oder geht das etwas einfacher?

Nein, leider nicht.

Gruß
Nelly

Oder geht das etwas einfacher?

Nein, leider nicht.

Seufz… :o(

Nochmal danke, Nelly!

Gruß
Murmeltier

Hallo, bitte erklärt mir das doch näher, ich bekomme 400 Euro ALG nach meiner Elternzeit, fiktiv eingestuft vom Arbeitsamt. Total ungerecht.
Vor der Elternzeit habe ich gut verdient.
Ist es möglich, daß mir da auch was „zusteht“? Allerdings hat mein Mann Einkommen.
Gruß Tina

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