ALG Restanspruch

Hallo,

hoffe es kennt sich jemand aus und kann weiterhelfen:

X hat einen ALG1-Anspruch von 236 Tage ALG1 Anspruch erworben, von denen genau 30 Tage in Anspruch genommen wurden. Der tgl. Leistungssatz betrug 60,01€ bei Stkl. 3.

Nun hat X seit 6 Monaten einen neuen Arbeitsplatz. Außerdem wurde die Steuerklasse auf 5 gewechselt. X hat dadurch ein ca. Nettoeinkommen von 1100,-€.

Angenommen, X würde nun erneut arbeitslos werden, mit welcher Anspruchsdauer und -höhe hat X dann zu rechen?

Hi,

ALGI wird normalerweise von den letzten drei Bezugs-Monaten berechnet.

Gruss

Hallo,

das läßt sich in der Konstellation des U.P. so nicht pauschal sagen, da es zunächst auch noch um einen verbleibenden Restanspruch gehen wird.

Damit wäre eher die " verkürzte Anwartschaftszeit " anzuwenden. Für den Fall, das die letzten 6 Monate Lohn niedriger bis gleich hoch gegenüber den Einkünften beim Erwerb des ursprünglichem Anspruches wären, würde sich in der Höhe der Leistungsauszahlung nichts ändern, es würden lediglich neu erworbene Anspruchstage zum " alten Restanspruch " hinzuaddiert, die sich entsprechend der verkürzten Anwartschaftszeit zusätzlich ergeben.

Hätten die letzten 6 Monate aus dem Beispiel des U.P. ein deutlich höhreres Bemessungsentgelt gegenüber damals ergeben, würde vermutlich auch zusätzlich noch die Höhe der Leistung neu berechnet werden.

mfg

nutzlos

Wiederbewilligung des bestehenden (noch nicht verbrauchen) Anspruchs…zur Bestimmung des Höhe wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Die Höhe entspricht aber mindestens dem alten Bemessungsentgelt