ALG Sperre? Arbeitslos, Studienplatz bekommen

Folgende Situation:
Ich habe dieses Jahr mein Abitur nachgeholt, da ich noch Studieren will. Nun hat mich mein Arbeitgeber allerdings zum 1.7. gekündigt (Betriebsbedingt). Bin deswegen natürlich arbeitslos und muss mich ja bewerben. Nun habe ich die Möglichkeit bei einer Firma Probe zuarbeiten, was ich allerdings nicht unbedingt möchte, da ich ab Mitte September Studieren gehen kann (Immatrikulations bescheinung hab ich). Das Arbeitsamt weiß von diesem Plan allerdings nichts bzw. noch nicht. Kurzum können die mir das ALG sperren? Da ich defakto momentan keiner Arbeit mehr nachgehen möchte, nun können die mir das ja als Arbeitsverweigerung auslegen.

Hallo,

wenn man nur für eine kurze Dauer (6-8 Wochen) arbeitslos ist, ist man in der Regel nicht verpflichtet, sich zu bewerben. Am besten sprechen Sie mal mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrem Arbeitsvermittler vor, damit Sie das Ganze klären können.

Gruß

Guten Tag.
Wenn Sie zurzeit keine Arbeit suchen wollen, weil Sie demnächst Ihr studium beginnen werden, dann haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn Sie Arbeit ablehnen, kann es sein das Sie dann eine Sperrzeit bekommen.