Moinsen!
Wenn man sich arbeitslos melden muß kann das Arbeitsamt einem ggf. eine Sperre „antun“ (z.B. bei Zahlung einer Abfindung vom Arbeitgeber). Gibt´s da ein zeitliches Maximum (hab mal von 12 Wochen gehört) oder kann das A.-Amt die auch so lange ausdehnen, bis Abfindung oder sonst. Gelder „aufgebraucht“ sind?
Weiß jemand genaueres? Kollege von mir könnte aus der Unsicherheit gerettet werden!
Danke Euch!
Vince.