Hallo!
Wenn man selbständig ist, muß man ja (je nach Umsatz) jedes Quartal die Umsatzsteuervoranmeldung machen ; am Ende des Jahres muß dann noch der Jahresabschluß gemacht werden.
Dies ist ein kostspieliges Unterfangen (ca. 1000,- Euro für die Umsatzsteuervoranmeldung, ca. 900,- Euro für den Jahresabschluß).
Ist es wirklich notwendig, auch die Umsatzsteuervoránmeldung beim Steuerberater machen zu lassen, oder reicht es „zur Sicherheit“ nicht auch aus, „nur“ den Jahresabschluss beim Steuerberater machen zu lassen. Wenn man kleinere Fehler gemacht hat, kann doch der Steuerberater diese am Ende des Jahres wieder richtigstellen.
Den Steuerberater selbst kann man schlecht bei diesem Thema um Rat fragen, denn es ist ja sein Geld, welcxhes er nicht bekommt, wenn man es selbst mit Elstar macht.
Danke für Eure Infos.
das eine Umsatzsteuervoranmeldung teuerer als der Jahresabschluß sein soll, finde ich etwas merkwürdig.
Oder war die Umsatzsteuerjahreserklärung gemeint?
Du bist nicht verpflichtet, irgendetwas von einem Steuerberater machen zu lassen…es spart allerdings Zeit, ist qualitativ (meist) besser und wenn nicht, hast Du ggf. einen Haftungsanspruch…
Hallo Zardoz,
ich meinte mit den 1000,- Euro für die Umsatzsteuervoranmeldung, dass ich pro Quartal ca. 250,- bis 280,- Euro bezahle. Das sind leider im Jahr ca. 1000,- Euro. Dazu kommt dann eben noch der Jahresabschluss.
Ich bereite vorher sogar schon alles vor, so dass der Steuerberater bzw. seine Hilfen „nur noch“ die Zahlen in das Steuerprogramm eingeben müssen.
Ich weiß leider nicht, wie sich die Summe, die ich an den Steuerberater zahle, errechnet. Es hängt, soweit ich weiß, von der Summe meiner Einnahmen, aber auch von dem ab, wie hoch die Kosten und allgemeinen Aufwendungen in dem Quartal waren.
Kann mir jemand sagen, wieviel Prozent des Umsatzes man an den Steuerberater zahlen muß?
bloß zur Klärung der Begriffe: Es geht nicht um „bloß Zahlen eingeben“, sondern um die Führung der laufenden Aufzeichnungen (im Fall Überschussrechner) bzw. Bücher (im Fall Bilanzierer). Um die kommt keiner rum - wenn man das selber machen will, sieht man schnell, wie wenig ein StB mit den wohlgemeint „vorbereiteten“ Dingen anfangen kann.
Probiers einfach mal aus und erstelle Deine laufenden Aufzeichnungen so, daß noch in fünf Jahren auf Anhieb alles nachvollziehbar ist: Ableitung und Verprobung der USt-Werte, Ableitung der Überschussrechnung, der Weg von jeder einzelnen Buchung zum Beleg ohne Suchen und Grübeln etc. etc. - Denke dran, daß alles, was per EDV erstellt ist, im Fall einer Prüfung per EDV zugänglich gemacht werden muss. Auch in zehn Jahren noch.
Wenn Du den Tausender nachher immer noch für teuer hältst, ok: Machs besser selber.
zur Berechnung kannst Du mal einen Blick in die StBGebV (Steuerberatergebührenverordnung) werfen. So ohne weiteres in „Prozent vom Umsatz“ lassen sich alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen nicht über den Daumen peilen. In der Verordnung sind allerdings auch die Spielräume des Steuerberaters verankert, mehr oder weniger Gebühren zu nehmen.
Zur Frage des Selbermachens: Für den professionellen Laien ist m.E. das Steuerrecht viel zu kompliziert und die Folgen für den Selbständigen viel zu gravierend, als das ich persönlich da selbst Hand anlegen würde.
Du hast Dir zwar mit dem Beispiel der Umsatzsteuervoranmeldungen eines der leichteren herausgesucht, das von mir Gesagte gilt aber auch hier: Mein Steuerberater sieht aufgrund der von mir monatlich überreichten Belege schon frühzeitig, wo der Umsatz dieses Jahr hingeht. Er überlegt dann schon, bei schwankenen Jahresumsätzen, wie eine „Glättung“ (u.a. mithilfe der noch nicht abgeschlossenen letztjährigen Erklärung)aussehen könnte. Dieser Möglichkeit beraubst Du ihn, wenn Du nur einmal im Jahr mit den vollendeten Tatsachen auftauchst.
Ach ja, noch was: Der so in seinen Verdienstmöglichkeiten beschnittene Steuerberater holt sich das Geld woanders. Die Gebührenverordnung erlaubt ihm heute, für die Tätigkeit X einen Satz von n/10 des 10/10 Gebührensatzes zu verlangen. Wenn Du ihm den Auftrag für die UstVoranmeldung entziehst, wird er für die verbliebene Tätigkeit X künftig n*2/10 verlangen. Sicher!
Ach ja, noch was: Der so in seinen Verdienstmöglichkeiten
beschnittene Steuerberater holt sich das Geld woanders.
ist zu sagen, daß der Aufwand für das quartalsweise Buchen der Belegsammlung eines kleinen Überschussrechners und derjenige für die Erfassung des ganzen Jahres am Stück annähernd identisch ist. Und der Aufwand ist, Gebührenverordnung hin oder her, entscheidend für die Kalkulation der Honorare.
Überschussrechner sind oft genug bitter enttäuscht darüber, wenn man all ihre schönen excel-Tabellen überhaupt nicht anschaut, sondern sich direkt ans Buchen macht. Es gibt gewaltige Illusionen darüber, welchen Wert selbst erstellte Aufzeichnungen haben oder vielmehr nicht haben. Wenn man sich die Mühe machen will, den Kram selbst zu erfassen, sollte das auf jeden Fall mit einer Software geschehen, die für den Export unter dem Format der Software geeignet ist, die in der Kanzlei verwendet wird - das ist immer noch fast überall DATEV, ggf. Stotax. Wenn man den Datensatz der eigenen Aufzeichnungen nicht in einem dazu passenden Format vorlegen kann, heißt die sinnvolle Entscheidung „alles nach draußen geben“ oder „alles selber machen“.
Die Erstellung der USt-VA ist die allergeringste Arbeit beim ganzen - sie taucht halt auf den Honorarnoten auf, weils so in der Gebührenverordnung steht…
Dies ist ein kostspieliges Unterfangen (ca. 1000,- Euro für
die Umsatzsteuervoranmeldung, ca. 900,- Euro für den Jahresabschluß).
Ist es wirklich notwendig, auch die Umsatzsteuervoránmeldung beim
Steuerberater machen zu lassen, oder reicht es „zurSicherheit“ nicht
auch aus, „nur“ den Jahresabschluss beim Steuerberater machen zu
lassen.
Es ist weder notwendig die Voranmeldungen noch den Jahresabschluss vom Steuerberater machen zu lassen, wenn nicht bilanziert wird, sondern nur eine Einnahme-/Überschussrechnung am Jahresende abgegeben wird. Denn hier müssen die Belege nicht nach grundsätzen der doppelten Buchführung erfaßt werden. Man muß nur darauf achten, daß die Einnahmen und Ausgaben getrennt erfaßt sind, die unterschiedliche Umsatzsteuersätze haben. Das ist notwendig, damit die Umsatzsteuer korrekt berechnet werden kann. Wenn man das einmal gemacht hat, wird man sehen, daß es gar nicht so schwer ist, wie immer behauptet wird. Außerdem lernt man so den Umgang mit eigenen Finanzen. Klar wird ein Steuerberater immer erzählen, ach das ist alles so kompliziert, man schafft es nicht alleine. Hier war deine Skepsis, was es die Unabhägigkeit von Steuerberaterratschlägen angeht, völlig richtig.