[Alg] Steuervorteile bei ''Stiftung GmbH &Co KG''?

Moin moin,

wie genau funktioniert dieser Steuerspartrick? Die Stiftung wird ja als Komplemntär in der KG geführt. Die Hauptanteile lässt man in der Stiftungaber das Stimmrecht bleibt i der KG. Der Gewinn wird gemäß der Anteile auch so ausgeschüttet. Aber bleiben die Gewinne nicht innerhalb der Stiftung? Die könnte man ja wieder ins Unternehmen investieren, wären die dann Steuerfrei?
Die restlichen Gewinne, die über die KG ausgezahlt werden, unter welchen Stuerlasten fallen die?
Und was hat die GmbH noch für eine Rolle?

Dankeschön
ferdi

Hi,

vereinfacht gesagt, soll die Stiftung ein Unternehmen „zusammenhalten“. Meist wird nach Tod des Unternehmers das Unternehmen „versilbert“, weil sich die unzähligen Erben nicht einigen können. Insoweit kommen manche Unternehmen schon zu Lebzeiten auf die Idee Ihr Unternehmen in eine Familienstiftung einzubringen. Dadurch wird das Vermögen effektiv der Familie weggenommen. Dem alten Unternehmer ist sein Unternehmen lieber als die Gier der potenziellen Erben!

Dadurch werden allerdings nicht laufende Steuern vermieden. Macht die „Stiftung & Co. KG“ Gewinne, werden diese genauso versteuert wie gleiche Gewinne einer „GmbH & Co. KG“.

Der Vorteil liegt hier nur in der Vermögenssubstanz. Eine Stiftung hat keine „Lebenszeit“ wie eine natürliche Person. Insoweit unterliegt das Vermögen der Stiftung als solches alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer. Es wird also so getan, als ob die Stiftung alle 30 Jahre „stirbt“ und sich selber beerbt.

§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG! http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__1.html

Steuerliche Vorteile in laufender Ertragsbesteuerung kann ich keine erkennen, da die Stiftung wie auch die GmbH der Körperschaftsteuer unterliegt.

§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__1.html

Gruß vom

showbee

Der Vorteil liegt hier nur in der Vermögenssubstanz. Eine
Stiftung hat keine „Lebenszeit“ wie eine natürliche Person.
Insoweit unterliegt das Vermögen der Stiftung als solches alle
30 Jahre der Erbschaftsteuer. Es wird also so getan, als ob
die Stiftung alle 30 Jahre „stirbt“ und sich selber beerbt.

Versteh ich nicht ganz. Wäre doch eig. ein Nachteil oder nicht? Da das doch eine zusätzliche Besteuerng wär, die sonst nicht anfällt. Oder gibt es Probleme, wenn eine juristische Person das Kapital trägt?

Kann aber der Gewinn, der Stiftung nicht gleich wieder in die Stiftung investiert werden, unversteurt? Oder geht das nur bei der Gemeinnützigen?

Dankeschön
ferdi

Versteh ich nicht ganz. Wäre doch eig. ein Nachteil oder
nicht? Da das doch eine zusätzliche Besteuerng wär, die sonst
nicht anfällt. Oder gibt es Probleme, wenn eine juristische
Person das Kapital trägt?

Hallo,

das hängt davon ab. Stelle man sich folgendes vor:

Unternehmer 70 Jahre
Söhne A B C je ca. 50 Jahre
Enkel A B C D E F G H I ca. 30 Jahre

Wenn das Unternehmen nun in „normale“ Erbfolge geht, dann wäre ein große Erbschaft alle 20 Jahre zu zahlen. Zusätzlich (und das ist meist das große Problem) sind nicht immer nur Kinder vorhanden, sondern oft auch nur noch Nichten und Neffen vorhanden. Selbst Cousins untereinander sind oft verstritten. Dann hat man das Problem: übernehmen immer alle Erben das Unternehmen? Wer führt es? Wie sind die auszugleichen, die das Unternehmen nicht wollen? Wer zahlt die Erbschaftsteuern, wenn kein Cash sondern nur eine Fabrik vorliegt? Alle diese Streitigkeiten verhindert der Unternehmer (dem viel an dem Unternehmen liegt) indem er es in eine Stiftung einbringt.

Die Stiftung kann ewig laufen, Gewinne gehören nur ihr. Und als ausgleich das sie eben nicht „stirbt“ wird die Erbschaft alle 30 Jahre „fingiert“. Gleichberechtigung eben.

Kann aber der Gewinn, der Stiftung nicht gleich wieder in die
Stiftung investiert werden, unversteurt? Oder geht das nur bei
der Gemeinnützigen?

Nein, die Stiftung muss auf eigene Gewinne natürlich Körperschaftsteuer zahlen wie eine GmbH auch.

Bsp.

Stiftung & Co. KG erzielt 1.000.000 Gewinn
darauf entfallen

Kommanditisten A B C jeweils 200.000 Gewinn
Komplementär Stiftung 400.000 Gewinn

Annahme, das A B C natürliche Personen sind, sind die Gewinne von 200.000 EUR jeweils Einkünfte aus Gewerbebetrieb und in der Einkommensteuer zu erklären.

Die Stiftung ist Körperschaft und versteuert ihre 400.000 in der eigenen KSt-Erklärung.

Bei weiteren Fragen empfehle ich ein Lehrbuch zur Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften.

Gruß vom

showbee

Danke erstmal soweit.

Oftmals ist noch , ja quasi eine unter GmbH da, hatte die eine steurliche funktion?

Dankeschön