Versteh ich nicht ganz. Wäre doch eig. ein Nachteil oder
nicht? Da das doch eine zusätzliche Besteuerng wär, die sonst
nicht anfällt. Oder gibt es Probleme, wenn eine juristische
Person das Kapital trägt?
Hallo,
das hängt davon ab. Stelle man sich folgendes vor:
Unternehmer 70 Jahre
Söhne A B C je ca. 50 Jahre
Enkel A B C D E F G H I ca. 30 Jahre
…
Wenn das Unternehmen nun in „normale“ Erbfolge geht, dann wäre ein große Erbschaft alle 20 Jahre zu zahlen. Zusätzlich (und das ist meist das große Problem) sind nicht immer nur Kinder vorhanden, sondern oft auch nur noch Nichten und Neffen vorhanden. Selbst Cousins untereinander sind oft verstritten. Dann hat man das Problem: übernehmen immer alle Erben das Unternehmen? Wer führt es? Wie sind die auszugleichen, die das Unternehmen nicht wollen? Wer zahlt die Erbschaftsteuern, wenn kein Cash sondern nur eine Fabrik vorliegt? Alle diese Streitigkeiten verhindert der Unternehmer (dem viel an dem Unternehmen liegt) indem er es in eine Stiftung einbringt.
Die Stiftung kann ewig laufen, Gewinne gehören nur ihr. Und als ausgleich das sie eben nicht „stirbt“ wird die Erbschaft alle 30 Jahre „fingiert“. Gleichberechtigung eben.
Kann aber der Gewinn, der Stiftung nicht gleich wieder in die
Stiftung investiert werden, unversteurt? Oder geht das nur bei
der Gemeinnützigen?
Nein, die Stiftung muss auf eigene Gewinne natürlich Körperschaftsteuer zahlen wie eine GmbH auch.
Bsp.
Stiftung & Co. KG erzielt 1.000.000 Gewinn
darauf entfallen
Kommanditisten A B C jeweils 200.000 Gewinn
Komplementär Stiftung 400.000 Gewinn
Annahme, das A B C natürliche Personen sind, sind die Gewinne von 200.000 EUR jeweils Einkünfte aus Gewerbebetrieb und in der Einkommensteuer zu erklären.
Die Stiftung ist Körperschaft und versteuert ihre 400.000 in der eigenen KSt-Erklärung.
Bei weiteren Fragen empfehle ich ein Lehrbuch zur Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften.
Gruß vom
showbee