ALG und Selbständigkeit

Moin Moin,

ähnlich wie meine Frage von letztens, aber doch ganz anders:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Wenn nun jemand, der ALG bezieht (recht wenig, aber damit Sozialversichert ist), als Freiberufler oder Selbständiger arbeitet, dann wird das Einkommen ja auf das ALG angerechnet. Wie aber genau?

  • Das Einkommen ist ja vorab nicht beknannt und schwankt monatlich.
  • Geht die Sozialversicherung dadurch verloren?
  • Auch wenn noch (Rest-) ALG gezahlt wird?

Danke!

Alles Gute wünscht
Michael

Hallo Michael,

1a) als Bezieher von Alogeld darfst Du bis zu 15 h (bis zu!) arbeiten und Geld verdienen.
1b) Wer mehr als 15 h pro Woche arbeitet gilt nicht mehr als Arbeitslos.
2) als Freibetrag gelten 165 Euro pro Monat (max. 20 % des Alogeldes). Solltest Du z.B. 10 h pro Woche arbeiten und im Monat 350 Euro verdienen, wird der Deinen Freibetrag übersteigende Betrag - nach Abzug von Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) - auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet.
3) für die vorgenannten Regeln ist es nich von Bedeutung, ob Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, einen Minijob hast oder selbständig tätig bist.
4) Tipp für Selbständige Dozenten: vorsicht bei der Angabe der Wochenstunden. Ich kann keine Fundstelle nennen, habe jedoch gelesen, dass man als Honorardozent aufpassen sollte, wieviele Stunden Unterricht man angibt. Warum? Weil die Bundesagentur für Arbeit - bei Dozenten - davon ausgeht, dass jede Unterrichtsstunden vor- und nachbereitet wird.

Hoffe, einen Teil Deiner Fragen beantwortet zu haben.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

danke (kein weiterer Text)
Danke