hallo,
wer kann mir sagen was alles zu beachten ist, wenn ein polnischer unternehmer mit betriebsstätte ausschließlich in polen, in deutschland bauleistungen ausführt.
hallo,
wer kann mir sagen was alles zu beachten ist, wenn ein polnischer unternehmer mit betriebsstätte ausschließlich in polen, in deutschland bauleistungen ausführt.
wer kann mir sagen was alles zu beachten ist, wenn ein
polnischer unternehmer mit betriebsstätte ausschließlich in
polen, in deutschland bauleistungen ausführt.
Hallo,
ggf. mehr als man denkt. Je nach Art der Bauleistung kann auch schon
diese eine Betriebsstätte darstellen (wenn länger als 12 Monate).
Ansonsten ist ertragsteuerlich nur Polen „am Zug“. Umsatzsteuerlich
dürfte der Ort der sonstigen Leistung in Deutschland liegen, weil Ort
der Leistung am Ort des Grundstückes auf dem gebaut wird (§ 3a Abs. 2
Nr. 1 Bst. c UStG). Insoweit sieht Polen die Steuer auf den Gewinn
und Deutschland die Steuer auf den Umsatz.
Mfg vom
showbee
danke das hilft mir schon weiter.
weisst du vielleicht auch wie es dabei mit der bauabzugssteuer und dem 13b aussieht?
weisst du vielleicht auch wie es dabei mit der bauabzugssteuer
und dem 13b aussieht?
Hallo,
§ 13b UStG ist einschlägig (Nr. 1 des Abs. 1) und deswegen schreibt der pol. Unternehmer nur eine Nettorechnung.
Bauabzugsteuer (also §§ ff. EStG) fällt leider nicht weg. Auch wenn keine Betriebsstätte in D. Mangels Anknüpfungspunkt für inländische Ertragssteuer (ESt/KSt) sagt § 48d EStG deutlich, dass dies kein Hinderungsgrund für den Abzug ist. Also muss auch der polnische Unternehmer entweder eine Freistellungsbescheinigung erhalten bzw. Antrag auf Erstattung nach § 48c Abs. 2 EStG stellen.
Mfg vom
showbee