[Alg] VHS-Dozent hat einen Angestellten - Folgen?

Hallo,

es liegt folgender Sachverhalt vor:

Person A hat einen Honorarvertrag an der VHS und ist auch bereits registriert beim Finanzamt als Dozent und bei der Rentenversicherung wurde das auch bereits mitgeteilt. Person A unterrichtet auf italienisch und die Teilnehmer des Kurses verstehen nicht alles auf italienisch und somit hat Person A Person B für Erläuterung auf deutsche Sprache engagiert.
Könnte man dieses, dass Person A Person B beschäftig in ein Beschäftigungsverhältnis von A und B setzen? Person B erhält pro STunde einen STundenlohn? Wie wären die Konsequenzen für A und B steuerrechtlich und unter dem Aspekt der Sozialversicherung?

Danke und Grüße

Lara

Hallo Lara,

das ging ja flott!

Grundsätzlich kann Lehrer A schon mit weisungsgebunden beschäftigter Hilfskraft B arbeiten - falls nichts anderes, z.B. Vertrag mit dem Auftraggeber, dagegen spricht. Unter der Voraussetzung, dass dieses so ist, und dass der Arbeitsvertrag so durchgeführt wird, wie er geschlossen wurde (einschließlich Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsfristen etc.), sieht es mit der ESt ungefähr so aus:

Für A entstehen aus der Beschäftigung des Arbeitnehmers B Betriebsausgaben. Das mindert seine Einkünfte aus der Lehrertätigkeit.

Gleichzeitig erzielt B Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit. Falls B schon woanders nichtselbständig beschäftigt ist, ergibt sich daraus steuerlich (je nach Höhe der Einkünfte) ein Nullsummenspiel: Was A weniger zu versteuern hat, hat B mehr zu versteuern. Falls B sonst keinen Job hat, wirkt sich bei ihm die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer aus: Er muss weniger versteuern, als bei A an Ausgaben anfällt. Wenn bei B sonst keine Einkünfte da sind, wird insgesamt (A und B zusammen) weniger ESt anfallen, weil bei niedrigem Einkommen der ESt-Satz niedriger ist als bei höherem. Falls die beiden verheiratet sein sollten und zusammen veranlagt werden, gehts hier allerdings wieder in Richtung Nullsummenspiel.

Bei allem muss allerdings berücksichtigt werden, dass A den Lohn abrechnen muss, LSt anmelden und abführen muss, ein Lohnkonto führen muss, den ganzen Zusammenhang Sozialversicherung (Anmeldung, Beitragsnachweisung, Beitragszahlung) durchziehen muss - hängt ein ganzer Rattenschwanz dran. Man kann diesen Komplex natürlich extern erledigen lassen, aber das kostet auch.

Viele Einzelheiten, die im Einzelfall zu rechnen sind. Gefühlsmäßig vorweggenommenes Ergebnis: Im Vergleich zu einer gelegentlichen unentgeltlichen Hilfe von B bei den Stunden von A wird das wahrscheinlich insgesamt teurer. Aber warum nicht für Spaß mal im Detail durchrechnen?

Schöne Grüße

MM