Hallo!
Folgende Situation:
Jemand importiert Kaffee aus Luxemburg bzw lässt importieren. Der Grund ist der Weiterverkauf, also ein geschäftlicher Import - nicht für private Zwecke.
Wann und wie genau muss man die Importmenge angeben und versteuern lassen, wie genau läuft das dann ab?
Vorher, also vor dem Import, kann man ja nicht genau sagen wieviel man importiert. Nach dem Import kann es aber schon zu spät sein, wenn es eine Grenzkontrolle gibt.
Somit wäre ja eigentlich die Anmeldung nach dem Import problematisch, aber vorher geht ja nur bedingt - da man nur unmittelbar vor der Lieferung weiß, wieviel man nun bestellt hat (angenommen, zwischen Bestellung und Lieferung liegen nur wenige Stunden).
Dazu zu sagen ist noch: Die Lieferung erfolgt nicht auf dem Postwege sondern mittels Auto durch eine Privatperson.
Hallo Daniel,
hast Du die gesetzlichen Grundlagen
http://bundesrecht.juris.de/kaffeestg_1993/
http://bundesrecht.juris.de/kaffeev_2001/
http://bundesrecht.juris.de/kaffeestv/index.html
und die Erläuterungen, die der Zoll dazu gibt
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchs…
schon studiert, oder ist Dein Steuerumgehungskonzept mehr auf der Basis von Vermutungen erstellt?
Kurz zusammenfassend: Wenn gewerblicher Versand als nichtkommerzieller Reiseverkehr getarnt wird, wird daraus trotzdem kein nichtkommerzieller Reiseverkehr.
Schöne Grüße
MM
Ja habe ich, denn dort steht ja schließlich etwas über den „Versandhandel“ und die entsprechend beim Empfänger entstehende Steuerschuld.
Die jeweiligen Fragen diesbezüglich stehen leider nicht mehr hier, daher nochmals umformuliert:
Jemand will zusätzlich zu oben aufgeführtem/n Fall/Fällen auch Kaffee direkt aus z.B. Luxemburg nach Deutschland schicken. In Luxemburg fällt keine Steuer an, daher muss eigentlich bei der Einfuhr (wie durch meinen ersten Beitrag ersichtlich ist, bin ich mir dem genauen Ablauf ja nicht bewusst) Steuer abgeführt werden.
Laut dem $12 KaffeeSTG wird aber, wenn man direkt aus dem entspr. Land (Luxemburg) den Kaffee nach Deutschland versendet, die Steuerschuld auf den Empfänger „abgewälzt“.
Die Frage ist nun, wie müsste der Endkunde über die erst bei ihm entstehende Steuerschuld informiert werden und wie/wann/wo muss der Endverbraucher diese Steuer entrichten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
PS: Die Gesetzestexte enthalten sicher (fast) alle Informationen, für welche ich mich interessiere. Jedoch muss man da erstmal alles verstehen 
PPS: Ich kann hier einfach keinen meiner Beiträge oder Antworten editieren!
Das findet man doch alles genau erklärt im oben bereits geposteten Link, da kann man links auch noch etwas auswählen, einfach ein wenig suchen:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchs…