Hallo!
Wer Werbeplätze auf seiner Homepage vermieten oder an Partnerprogrammen teilnehmen möchte, benötigt ja einen Gewerbeschein, da diese Einkünfte steuerpflichtig sind.
Die Einkünfte aus diesen Sachen übrschreiten nach Erzählungen anderer nicht einmal 50 € pro Monat (das ist schon hoch angesetzt!).
Der Gewerbeinhaber wäre nicht berufstätig und ledig.
Gilt das dann als Kleingewerbe?
Was will das Finanzamt dann wissen und in welchen Abständen?
Ist ein Steuerberater dafür angebracht oder ist es allein machbar?
Wo liegt die Grenze, ab der die Einkünfte steuerpflichtig werden?
Können die Serverkosten für die Homepage abgesetzt werden, wenn der Serverinhaber (Privatperson) nicht der Gewerbeinhaber ist und der Gewerbeinhaber monatlich einen Anteil der Serverkosten für das Hosting seiner Seite bezahlt?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße!