Hallo,
ich war heute beim AA, weil mir mein AG einen Aufhebungsvertrag zum 31.12. gegeben hat (gedeckelt durch einen Interessensausgelich/Sozialplan). Bevor ich den unterschreibe, wollte ich mich beraten lassen (der Berater hat mir abgeraten, zu unterschreiben, aber dies nur nebenbei).
Falls ich also bis zum 1.1.05 keinen neuen Job finde, habe ich mich im Bekanntenkreis umgehört, was alles bzgl. der Bewilligung von ALG notwendig ist. Dabei wurden mir wahre Schauermärchen berichtet.
Ich würde gerne wissen, ob folgendes stimmt (unter der Prämisse, dass ich alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlangung des ALG erfülle):
Das AA verlangt angeblich auch von Erst-Arbeitslos-Meldern (es geht also nicht um AL-Hilfe), alles offenzulegen. Sprich: Kontoauszüge der letzten Monate (mit Aufklärung über die Daueraufträge), Lebensversicherungen müssen gekündigt (bzw. beliehen) werden, Abfindungen werden bis auf einen Freibetrag angerechnet und erst wenn dieses Geld pie mal Daumen aufgebraucht ist, gibt’s ALG, dann muß ein Auto verkauft werden, wenn in der Familie zwei Autos angemeldet sind, der Ehepartner muß seine Bilanzen und auch seine Versicherungen und Vermögen (sofern vorhanden…) offenlegen usw.
Das kann doch alles nicht wahr sein!!!??!!
Bei AL-Hilfe würde das für mich ja noch Sinn machen. Aber bei ALG??? Das steht mir doch zu! Muß man sich da wirklich bis aufs Hemd ausziehen? Ich werde doch den Teufel tun, und eine schon recht ansehnlich angesparte LV fürs Alter kündigen!
Ich habe alles im Archiv drüber gelesen, aber über diese speziellen Fragen nichts gefunden, und auf der Seite vom Arbeitsamt natürlich erst recht nichts.
Wer hat sich nach Jahren durchgehender Berufstätigkeit auch arbeitslos gemeldet und kann mir hierüber fundierte Auskunft geben?
Danke an alle,
Christine
Es SIND Schauermärchen
Hallo Christine,
da scheinen die Leute, mit denen Du gesprochen hast, alles, was sie bisher über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gelernt haben, zusammengeschmissen zu haben. Das Arbeitslosengeld ist im Gegensatz zu Arbeitslosenhilfe (bald Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe KEINE Sozialleistung und unterliegt keiner Prüfung von Vermögen oder Unterhaltsansprüchen. Anders ist das dann bei Alhi und Sozialhilfe, aber darum geht es bei Dir ja nicht.
Konkret:
Das AA verlangt angeblich auch von Erst-Arbeitslos-Meldern (es
geht also nicht um AL-Hilfe), alles offenzulegen. Sprich:
Kontoauszüge der letzten Monate (mit Aufklärung über die
Daueraufträge)
falsch
Lebensversicherungen müssen gekündigt (bzw.
beliehen) werden,
falsch
Abfindungen werden bis auf einen Freibetrag
angerechnet und erst wenn dieses Geld pie mal Daumen
aufgebraucht ist, gibt’s ALG
kann ich auf die Schnelle keine verbindliche Auskunft geben
dann muß ein Auto verkauft
werden, wenn in der Familie zwei Autos angemeldet sind,
falsch
der Ehepartner muß seine Bilanzen und auch seine Versicherungen
und Vermögen (sofern vorhanden…) offenlegen usw.
falsch
Das kann doch alles nicht wahr sein!!!??!!
ist es auch nicht!
Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr.
Ich empfehle das Buch: Leitfaden für Arbeitslose, Fachhochschulverlag Frankfurt. Da findest Du detaillierte Antworten auf alle Deine Fragen!
Viele Grüße
Jens
Hallo Jens,
habe mir das Buch soeben bestellt. Danke für den Tip und herzlichen Dank für deine Antwort! Mir fällt ein Stein von Herzen…
LG Christine
Hallo Christine,
Ich glaube, deine Bekannten reden hier von ganz anderen Sachen und haben offensichtlich keine Erfahrung mit Arbeitslosengeld. Eine Abfindung musst du zwar angeben, aber sie wird nicht angerechnet. Die Abfindung muss man zwar beim Arbeitsamt angeben, aber diese interessiert in erster Linie das Finanzamt wegen der Versteuerung (da gibt es Richtlinien über Freibeträge, d. h., alles, was darüber liegt, wird versteuert). Der Ehepartner muss bei Arbeitslosengeld nichts offenlegen, genauso wenig brauchst du Kontoauszüge, Daueraufträge etc. zu offenbaren. Das passiert erst bei der Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II und bei Beantragung von Sozialhilfe. Lass dich nicht verrückt machen, alles Gute,
Romana