…kommen?Hallo! Ich habs nicht hinbekommen, meine Frage auf die
wenigen Satzzeichen in der Betreffzeile zu kürzen! 
Also mich interessiert Folgendes: Jemand übt neben seinem Vollzeitjob
eine geringfügige selbständige Beschäftigung aus (400€ Basis). Die
Person würde dabei gern einen Nettostundenlohn von z.B. 10€ verdienen.
Was muß man nun in der Rechnung auf den Stundenlohn aufschlagen, damit
das hinkommt? Nur die 16% Mehrwertsteuer? Versicherungen etc. muß man
doch nicht berücksichtigen, da die Person bereits über ihre
Vollzeitstelle versichert ist.
Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine! Schon mal Danke! 
Gruß Marvin
Servus Marvin,
ich glaube, da geht was durcheinander:
Bei selbständiger Tätigkeit ists für die Besteuerung egal, ob die monatlichen Einkünfte 200 oder 400 oder 40.000 € ausmachen: Es gibt keine Ausnahme von der Steuerpflicht, die vom Betrag abhinge.
Daher kann man über das „Netto“ nach ESt bloß etwas sagen, wenn man den individuellen ESt-(Grenzsteuer-)Satz kennt.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
also geringfügig selbstständige Tätigkeit gibts meines wissens nicht.
entweder der klassische 400 € Job:
dann ist man aber angestellt und bekommt brutto für netto. Also wenn man zehn 10 € raus haben will ist das auch der Stundenlohn. Der Arbeitgeber muss allerdings noch glaub derzeit 25 % an die Bundesknappschaft zahlen (darin sind dann pauschale Lohnsteuer, KV-Beitrag und RV-Beitrag enthalte). Diese Abgaben werden aber in der Regel immer vom Arbeitgeber getragen und nicht wie bei den normalen Jobs auf den AN (teilweise )umgelegt.
oder halt selbstständig:
Dann gilt wie mein Vorredner schon sagte, die individuellen EKSt-Sätze die ans Finanzamt zu zahlen sind, je nachdem was halt insgesamt im Jahr verdient wird.
Was du mit auf die Rechnung aufschlagen meinst, versteh ich auch nicht ganz, denk aber mal die Umsatzsteuer
Wenn man selbstständig bist, schreibt man halt über seine Arbeitszeit ne Rechnung und je nachdem ob und welcher Umsatzsteuer (16 %, 7 %) die Dienstleistung unterliegst, musst halt dann den entsprechenden Betrag für die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden. Bei Kleinunternehmern, die von der Umsatzsteuer befreit sind, wäre also z.B. kein Aufschlag zu machen.
LG Jogi
Sorry, falsch ausgedrückt!
Hallo!
Sorry, da habe ich wohl was durcheinander gebracht. Also: Die Person
war neben ihrer Vollzeitstelle bei einem anderen Unternehmen auf 400€
Basis angestellt und hat dort netto 10€ in der Stunde verdient. Nun
mußte das Arbeitsverhältnis umständehalber gekündigt werden. Die
Person hat nun aber die Möglichkeit, bei dieser Firma auf
selbständiger Basis weiter Geld zu verdienen. Sie soll nun
verdiensttechnisch nicht schlechter dastehen als vorher und die
Person möchte wissen, welcher Stundenlohn in Rechnung gestellt werden
muß, damit sie wieder auf ihre 10€ netto/Stunde kommt. Was muß nun
also neben der Umsatzsteuer noch bei der Kalkulation berücksichtigt
werden? Welcher Steuersatz fällt bei diesem geringen Nebenverdienst
wohl an?
Ich hoffe, ich war jetzt verständlicher! Nochmal danke!!
Gruß Marvin
Hallo Marvin,
die Steuerbelastung der nächsten z.B. (400 * 12) = 4.800 € zu ermitteln, braucht man die Höhe des zu versteuernden Einkommens, das schon vorhanden ist: Je mehr schon da ist, desto höher ist die Steuerbelastung.
Beispiele für einen Ledigen:
zu versteuerndes Einkommen 11.000 >> Belastung rund 24%
zvE 20.000 >> Belastung rund 28%
zvE 30.000 >> Belastung rund 33%
zvE 40.000 >> Belastung rund 37%
zvE 55.000 >> Belastung 42% (und dabei bleibts dann)
Am genauesten lässt sich die Belastung simulieren, wenn man die ESt-Erklärung PC-gestützt macht, und schlicht die Berechnung einmal mit, einmal ohne die dazukommenden Einkünfte macht.
Schöne Grüße
MM
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Umsatzsteuer muss nicht berücksichtigt werden
welcher Stundenlohn in Rechnung gestellt werden
muß, damit sie wieder auf ihre 10€ netto/Stunde kommt. Was muß
nun also neben der Umsatzsteuer noch bei der Kalkulation
berücksichtigt werden? Welcher Steuersatz fällt bei diesem geringen
Nebenverdienst wohl an?
Die Umsatzsteuer sollte eigentl. gar keine Rolle spielen. Sie ist ein durchlaufender Posten bei Unternehmen/Selbständigen.
Als Kleinunternehmen (Umsatz im laufenden Jahr unter ca. 50.000 EUR - Achtung, Zahl kann veraltet sein, darüber kann aber das Fi.-amt Auskunft geben) ist man nach §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz sogar automatisch davon befreit. Allerdings kann es sich wirklich lohnen, auch als Kleinunternehmen die Umsatzsteuer zu verwenden - schließlich verringern sich damit alle Kosten um die Umsatzsteuer (bei eingekauftem Büromaterial, anteilig bei der Telefonrechnung, bei Bewirtung, etcetcetc). Ich weiß nicht mehr genau, wie man auch als Kleinstunternehmen mit U.-st. abrechnen kann, also über welches Genehmigungsverfahren. Aber da hilft sicher ein Anruf beim Fi.-amt. (und ein ganz tolles Buch: „Ratgeber Freie“, über IG Medien)
Auf jeden Fall sollte bei der Honorargestaltung sicherlich auch ein Risikofaktor berücksichtigt sein. Schließlich wälzt der bisherige Arbeitgeber sein Risiko nun auf die ehem. Angestellte.
gruss, Brigitte
Hallo!
Ich frag noch mal ganz doof, um es richtig verstanden zu haben!
(Sorry, alles was mit Steuern zu tun hat, schnall ich nur äußerst
schwer! 
Hab jetzt mal diverse Zahlen in das
Einkommenssteuerberechnungsprogramm auf der Finanzamtseite getippt.
Wenn ich nun also das zu erwartende Einkommen aus der selbständigen
Geschichte eingebe, ( ca. 4800€), wird ein Steuersatz von 0%
angezeigt.Wenn ich nun ein angenommenes Bruttoeinkommen von 16800€
dazurechne und die Summe eingebe, steht da ein Prozentsatz von
14,25%. Kann das sein? Müsste man nun theoretisch diesen Prozentsatz
auf die 10€ auf der Rechnung aufschlagen? Und dann noch mal die 16%
Umsatzsteuer? Wenn ich es richtig geschnallt habe, kann man sich ja
die USt. bei diesen geringen Einkünften schenken, aber schaden tut’s
auch nicht.
Ich hoffe, ich hab es geschnallt!
Danke für Eure Hilfe! Ich hätt’
ja auch einfach beim Finanzamt meines Vertrauen anrufen können…
Servus,
Wenn ich nun ein angenommenes Bruttoeinkommen von 16800€
dazurechne und die Summe eingebe, steht da ein Prozentsatz von
14,25%. Kann das sein?
Nein, umgekehrt wird ein Schuh draus. Zuerst die Steuerbelastung von dem berechnen, was schon da ist. Und dann die von dem, was schon da ist, plus dem, was noch dazukommt. Diese Differenz gehört zu dem, was noch dazukommt.
Müsste man nun theoretisch diesen Prozentsatz
auf die 10€ auf der Rechnung aufschlagen?
Wenn die 10€ „netto“ rumkommen sollen, wäre das ein nicht genauer, aber brauchbarer Näherungswert.
Und dann noch mal die 16% Umsatzsteuer?
Das kommt drauf an. Wenn ich zu einem Kaufmann sage: „Das kostet 1.000 €“, dann bedeutet das (und er versteht das so): „1.000 € plus 160 € USt.“ Wenn ein Kaufmann „brutto“ kalkuliert, ist er entweder so ein armes ebay-Powerseller-Hascherl mit angegliedertem Nagelstudio, oder man kann ich bescheppern von A bis Z.
Wenn ich es richtig geschnallt habe, kann man sich ja
die USt bei diesen geringen Einkünften schenken, aber schaden tut’s
auch nicht.
Im Gegenteil: Wenn ein Kleinunternehmer ausschließlich oder hauptsächlich für Unternehmer tätig ist, und wenn er die USt buchhalterisch gebacken kriegt, nützt ihm die Option zur Regelbesteuerung immer.
Schöne Grüße
MM