Hallo,
ist es „normal“ das ich bei ELSTER in der Lohnsteuerbescheinigung keine 2 Steuerklassen und die Kinderfreibetröge eingeben kann? Er lässt nichts eintragen …
Man hat vom 01.01. bis 31.08. die Lohnsteuerklasse 1 und vom 01.09. bis 31.12. die Lohnsteuerklasse 3.
Lieben Dank
Das ist völlig egal, welche Lohnsteuerklasse eingetragen wird. Es soll für statistische Zwecke die letzte im Jahr, also hier die III eingetragen werden. Die Lohnsteuerklassen stellen im gewissen Sinne den Grund- oder Splittingtarif dar als eine Art Vorauszahlung. Hat man also geheiratet und ein halbes Jahr Steuerklasse I und ein halbes Jahr Steuerklasse III, so wird bei der Einkommensteuerveranlagung quasi das ganze Jahr rückwirkend nach Steuerklasse III (Splittingtarif) berechnet, wenn man die Zusammenveranlagung wählt.
Das war jetzt eine grobe Darstellung für Laien.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Und wieso kann man keine Freibeträge eingeben, oder ist das auch nur für statistische Zwecke?
Vielen Dank!
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
Und wieso kann man keine Freibeträge eingeben, oder ist das
auch nur für statistische Zwecke?
Die Freibeträge sind für den Arbeitgeber. Er berücksichtigt sie bei der Berechnung des Lohnsteuereinbehaltes. Bei der Veranlagung haben die Freibeträge keinen Einfluss auf die Festsetzung der ESt, sondern bloß die in der Erklärung dargestellten und ggf. belegten Sachverhalte (die bei der Eintragung der Freibeträge berücksichtigt worden sind).
Wichtig für die ESt ist das bescheinigte Entgelt, die bescheinigten SV-Werte und der bescheinigte Lohnsteuereinbehalt.
Schöne Grüße
MM
Um das mal verständlicher auszudrücken:
Wenn man sich einen Freibetrag für bspw. 230 Tage zur Arbeit a 50 Kilometer eintragen lässt, so kommt man auf 3450 €.
Analog dazu werden dann diese Werbungskosten auf der Anlage N Rückseite eingetragen.