[Alg] wie uneinbringliche Forderung behandeln?

Hallo,
nehmen wir an, A ist nebenberuflich selbstständig. B bietet A an, von zuhause selbstständig zu arbeiten (für B). Gesagt getan. A stellt nun B seine Arbeiten in REchnung, leider wird schnell festgestellt, dass B kein richtiger Vertragspartner ist, sondern Betrüger. A erhält also sein Geld nicht (obwohl er für die Arbeiten für B bei C zahlen musste). Er bleibt also darauf sitzen.
A macht Anzeige bei Polizei.
Jetzt hat A gehört, dass man uneinbringliche Forderungen am Jahresende bei der Steuererklärung angeben kann. Nur die Umsatzsteuer oder den Gesamtbetrag? Und vor allen Dingen wo dort? A hat ja das Geld nicht erhalten, musste aber wie schon gesagt in Vorkasse bei C treten.
Kann das jemand erklären?

Servus,

wenn Forderungen uneinbringlich sind, wirkt sich das gewinnmindernd und damit steuermindernd aus, und auf uneinbringliche Forderungen fällt keine USt an.

Das funktioniert beim Buchen so:

Wenn bilanziert wird, wird die Forderung ausgebucht: „per Forderungsabschreibung an Forderung“ und „per Umsatzsteuer an Forderung“.

Im Fall einer Überschussrechnung wird die Einnahme (die ja nicht an Land kommt) auch nicht gebucht. Dadurch ist der Gewinn um diesen Betrag niedriger.

Die von C bezogenen Vorleistungen sind ganz regulär Aufwand bzw. Ausgaben, und wirken sich auf diese Weise gewinnmindernd aus.

Schöne Grüße

MM