Hallo,
man stelle sich folgende Situation vor:
Der kleine Handwerksmeister A betreibt eine Schusterei. A besitzt ein Hauptgeschäft und mehrere Annahmestellen auf Provisionsbasis. Alle Einkünfte werden ordnungsgemäß beim FA angegeben und versteuert.
Jetzt meldet sich eine weitere Annahmestelle B, welche bis jetzt von einem Konkurenten beliefert wurde. B ist mit der Leistung des Konkurenten jedoch nicht mehr zufrieden.
B hat nach seinen Angaben ca. 800€ gesamtumsatz mit schuhreparatuen im Monat, wovon er die üblichen 30% Provision erhält. Soweit so gut.
B sagt nun zu A, das man ins Geschäft kommen könnte, wenn man den kompleten Umsatz „schwarz“ macht. Also soll keine Rechnung geschrieben werden, da B seine 30% nicht versteuern will.
A hat nun ein Problem, einerseits will er die Annahmestelle beliefern, andererseits möchte und kann er keine Umsätze am FA vorbei machen.
Wie sieht es nun steuerrechtlich bzw. strafrechtlich für A aus, wenn er folgende Vorgehensweise wählt:
Er arbeitet für B, stellt jedoch keine offizielle Rechnug aus, und kassiert den Umsatz mit B einmal wöchentlich ein. B erhält von A keine Rechnung, nichts!
Kaum wieder zurück in seinem Betrieb, tippt A den erhaltenen Umsatz in seine Registriekasse ein, versteuert ihn also eigentlich ordnugsgemäß.
Da er bei einer eventuellen Betriebsprüfung keine Kontrollmeldung zu B herbeirufen möchte, exestieren natürlich auch keine Aufzeichnungen in der schusterei!
Aber „schwarz“ ist bei A nichts gelaufen. Eigentlich hat A dann doch alles „richtig“ gemacht, oder? Übersehe ich in diesem fiktiven Fall ein Problem für A??
Danke
Ralph