[Alg] wo Definitionen steuerlicher Begriffe finden

Hallo,

was sind nach dem Steuergesetz außergewöhnliche Belastung und Sonderausgaben?
( Unterhalt an Angehörige? Autoreparatur? Sind Heimfahrten steuerlich absetzbar? wenn ja, wie weißt man das dem Finanzamt nach?

Werkstattrechnung, Überweisungen an den familienangehörigen, Tankbelege des Heimatortes…

Wer kann Licht in die Dunkelheit bringen.

Danke

Servus,

hier machst Du ein ziemlich weites Feld auf (konkret: über fünfzig eng bedruckte Seiten in der NWB-Ausgabe „Wichtige Steuergesetze 2006“).

Es gibt für den Themenkomplex eine recht praktische Einsteigerliteratur: Das ist das kleine Heftchen, das immer zusammen mit der LSt-Karte verschickt wird.

Ich glaube, es wäre nützlich, dieses zuerst zu lesen und dann die verbliebenen Fragen hier zu posten.

Schöne Grüße

MM

der kleine Konz

Hallo Lara,

bringen wir doch mal etwas Sonnenschein ins Dunkel:

Was sind nach dem Steuergesetz außergewöhnliche Belastungen:
nicht erstattete Krankheitskosten: Bio-Schlafzimmer mit Attest vom Amtsarzt, Alkohol-Entzugskur, Fahrten zu Arzt, Apotheke, Krankenhaus mit 0,30 Euro/km, Fahrten zur Selbsthilfegruppe z.b. Anonyme Alkoholiker, Fahrten zur logopädischen Betreuung des sprachgestörten Kindes, Frischzellen mit amtsärztl. Attest, krankheitsbedingte Gebäudeeinbauten wie Bewegungsbad, verbreiterte Garage, Rollstuhlaufzug, Geburt (Arzt, Hebamme, Medikamente, Gymnastik, Fahrtkosten, Haushaltshilfe nach der Geburt, Kosten künstl. Befruchtung, Haartoupet/-transplantation mit amtsärztl. Attest, Haushaltshilfe nach Drillingsgeburt, Hilfsmittel wie Rollstuhl, Brille, Kontaktlinsen, Hörapparat, Einlagen etc., Kosten der auswärtigen Unterbringung von Kindern wg. Asthma, Neurodermitis, Legasthenie, Krankenbesuche eines kranken Kindes/schwer erkrankten Erwachsenen, Krankenhaus-Unterbringung, Verpflegung ohne Abzug der Haushaltsersparnis, Medikamente nach ärztl. Attest (Homöopathie/Schulmedizin), Medikamente, die nicht zugelassen sind, deren Wirksamkeit jedoch möglich bzw. nicht ausgeschlossen ist und die nicht als bedenklich eingestuft sind, medizinische Leistung von Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Psychotherapie mit ärztl. Attest, Rezeptgebühren, Stärkungsmittel mit ärztl. Attest, Treppenschräglifte, Vorsorgeuntersuchungen, Eigenanteil Zahnarzt, Zuzahlungen, Fahrkosten zum Kurort, Übernachtungskosten dort, Verpflegungskosten dort, übliche Kurbehandlungskosten, Kosten für Begleitperson wg. Alter/Hilflosigkeit, Kosten einer Nachkur unter ärztl. Aufsicht in einem Sanatorium. (Quelle: Der kleine Konz 2004/2005, Franz Konz, Arbeitsbuch mit 1000 Steuertipps, Seite 223 ff.)

Als außergewöhnliche Belastung gelten auch z.B. volljährige Kinder, die mit im Haushalt leben. Unter „Aufwendung für die unterhaltene Person“ trägt man ein: Bargeld und Naturalunterhalt bis zur Höchstgrenze von 7680 Euro. Ansonsten kommen in dieser Sparte noch Haushaltshilfen vor, Heimunterbringung und Pflege-Pauschbetrag wg. unentgeltlicher persönlicher Pflege einer ständig hilflosen Person.

Sonderausgaben sind jene Kosten, die auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind (Rentenversich., etc.), Haftpflichtversicherungen, freiwillige Altersvorsorge, Steuerberatungskosten (hier kommen die Anschaffungskosten des „Kleinen Konz“ in Höhe von 8,90 Euro rein, als Privatmensch braucht man außer dem Buch keinen Steuerberater!). Vorsicht bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: Die kann man hier nur bis zu 920 Euro absetzen. Trägst man sie in der Anlage N unter „weitere Werbungskosten“ ein, sind sie in unbeschränkter Höhe absetzbar!
Ansonsten sind Sonderausgaben Spenden an politische Parteien, Spenden an Stiftungen, an wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Stiftungen, Kirchensteuer.
Eine Autoreparatur kann man m.W. dann absetzen, wenn man mit dem Auto dienstlich unterwegs ist, fährt man nur damit ins Büro, wohl nicht. Heimfahrten kann man steuerlich absetzen - wie, steht im Konz.
Kann ich leider nicht alles aufschreiben!
Gruß, Susanne

PS: Wenn man mal eine (kleinere) Rechnung nicht mehr hat, kann man auch einen Eigenbeleg ausstellen, schließlich versichert man mit der Unterschrift, dass man die Wahrheit sagt!

[MOD] Die Verstöße gegen FAQ:1129 wurden entfernt

Servus Susanne,

schönen Dank für diese Kurzfassung des „Kleinen Konz“, die sich allerdings nicht so sehr mit den angefragten Definitionen aus dem EStG deckt, ferner auch nicht den angefragten Themenbereich abdeckt.

Darf ich Dich um ein paar Erläuterungen als pars pro toto bitten:

Was bedeutet das:

Eine Autoreparatur kannst du m.W. dann absetzen, wenn du mit
dem Auto dienstlich unterwegs bist, fährst du nur damit ins
Büro, wohl nicht.

???

Und warum finden wir hier:

Heimfahrten kannst du steuerlich absetzen -
wie, steht im Konz.

bloß ein wenig Reklame für eine Publikation, die wegen der wilden Vermischung von Standard-ESt-Wissen, nützlichen Hinweisen und höchst waghalsigen Seiltänzereien für Einsteiger gänzlich ungeeignet ist, und keine Darstellung des Themas „Beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung“, das für sich allein nicht endlos komplex ist und bloß einen Bruchteil der ellenlangen Aufzählung (statt Definition) außergewöhnlicher Belastungen ist?

Schöne Grüße

MM

@ Susanne

man sollte sich mal eine neuere Version des Konz besorgen bzw. überhaupt keine. Wenn ich nur daran denke, wie dort die neue Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge ab 2005 erläutert wird, unglaublich.

Vorsicht bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: Die kannst du hier nur bis zu 920 Euro absetzen. Trägst du sie in der Anlage N unter „weitere Werbungskosten“ ein, sind sie in unbeschränkter Höhe absetzbar!

So ein Müll steht im Konz? Erst mal davon abgesehen, dass man vielleicht statt 920 besser 4000 € hingeschrieben hätte kommts darauf an, was nun vorliegt, WK oder SA. Durch einfaches Eintragen auf der Anlage N werden hier keine Werbungskosten kreiert.

.

hallo Martin,

ich habe die Fragen nach außergewöhnlichen Belastungen und nach Sonderausgaben so ausführlich wie möglich beantwortet - was ist daran auszusetzen?
Mit dem Thema Heimfahrten kenne ich mich nicht so gut aus und lasse die Finger davon! Und werde nicht den Konz nachts um elf durchlesen, um detaillierte Angaben dazu machen zu können!
PS: Ich betrachte mich als Einsteigerin in Sachen Einkommensteuererklärung und fand den Kleinen Konz hervorragend geeignet, gut verständlich und praxisnah - der Autor hat schließlich selbst jahrelang beim Finanzamt gearbeitet.
Gruß, Susanne

Hallo Susanne,

was ist daran auszusetzen?

ganz einfach: Wir sind hier im Forum besser als der Konz.

Wir: Das sind ein rundes Dutzend Leute (schwankend) mit mehr oder weniger profunden Kenntnissen in Steuertheorie und -praxis. Das Spektrum reicht vom Nur-Praktiker mit einem theoretischen Hintergrund, der sich im wesentlichen auf §§ 13a EStG, 24 UStG, 51 BewG beschränkt (meine Wenigkeit) über langjährige Steuerfachangestellte mit mittlerweile draufgesatteltem Jurastudium bis zu diplomierten Kaufleuten mit entsprechendem Schwerpunkt und ein paar Spezialisten aus der Finanzverwaltung, die man hier begreiflicherweise eher under cover treffen kann. Wir haben ziemlich unterschiedliche Ansichten zur Beurteilung von vorgelegten Sachverhalten, die sich im Grenzbereich zwischen legaler Gestaltung und illegalen Tatbeständen bewegen. An der Diskussion, die sich im Einzelfall entwickelt, kann sich mühelos jeder selbst ein Bild machen, welchen Standpunkt er persönlich für vertretbar hält. Das kann er beim Konz (wo durchaus solche Grenzfälle enthalten sind, aber ohne sie als solche zu benennen) nicht, wodurch er gegebenenfalls in etwas reinrennt, was er für eine Gestaltung hält, aber in Wirklichkeit (wenigstens!) Steuerverkürzung ist.

Wenn mal was wirklich Spannendes vorgelegt wird, haben wir durch unsere jeweilige Spezialisierung ganz unterschiedliche Ansätze betreffend Recherche und Beurteilung von Präzedenzfällen, was dazu führt, daß (zugegeben: im seltenen Idealfall) sich die gefundenen Einschätzungen ergänzen.

Warum ich den Konz für unbrauchbare Einsteigerliteratur halte:

  • Konz geht gänzlich unsystematisch vor (klar: nächstes Jahr wieder gekauft, umso besser), so daß der Leser nach der Lektüre keine wesentlich klarere eigene Vorstellung von der Materie hat als vorher. Er weiß allenfalls „das - und das - und das (es folgen ähnliche Listen im Kopf, wie Du sie zu Papier gebracht hast) kann man absetzen“. Wenn ich den Begriff „Absetzen“ höre, ist mein erster Reflex: „Vergiss das alles, wir fangen jetzt nochmal bei Null an“.

  • Konz unterscheidet nicht zwischen Standardwissen, nützlichen Spezialkenntnissen und schädlichen Windigkeiten.

  • Konz gibt dem StPfl kein Mittel an die Hand, auf der Grundlage der veröffentlichten Quellen autonom tätig zu werden. Der Leser bleibt am Schwimmen in einer Materie, die ihm trotz einer Fülle von aufgereihten Einzelheiten fremd bleibt.

Achwas, eigentlich ist das alles nicht wichtig. Der erste Satz „Wir sind besser“ hätte schon gereicht.

@ Cirwalda & barul76: Tut mir leid für den ellenlangen offtopic-Schwafel, aber das musste raus.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo Martin,

sorry, aber ich traue keinem Steuerberater mehr! Jahrelang haben verschiedene Steuerberater sich um unsere Steuer gekümmert - ob es nun der renommierteste „Platzhirsch“ am Ort war oder ein „kleiner Fisch“ -, und ich habe nicht ein einziges Mal erlebt, dass die sich mit uns etwa zusammengesetzt und die Steuerformulare durchgegangen wären, uns detaillierte Fragen gestellt hätten - wir haben früher nur draufgezahlt! Erst, seitdem ich meine Steuer selbst mache, bekomme ich alles wieder zurück, und mein Mann seine Umsatzsteuer auch - er weiß auf den Cent im Voraus, wie viel!
Gruß, Susanne

Erst, seitdem ich meine Steuer selbst mache,
bekomme ich alles wieder zurück, und mein Mann seine
Umsatzsteuer auch - er weiß auf den Cent im Voraus, wie viel!
Gruß, Susanne

hi, er bekommt seine ganze umsatzsteuer zurück ? warum zahlt er sie dann erst ?

und du bekommst auch deine ganze steuer zurück ?

ich würde die steuerberater von vorher in die haftung knüppeln…

gruß inder

Servus Susanne,

ich kannte einen StB, der hat sich immer am Anfang des Jahres hingesetzt und für alle Mandanten, die Vorauszahlungen zu leisten hatten, eine Erhöhung der ESt-Vorauszahlungen im jeweils zumutbaren Umfang beantragt.

Folge: Sein Ruf war ein hervorragender! („Der Monn is prima, bei dem honn ich no a jeedsmol Ebbes rausgekriet!“)

Wieauchimmer - eigentlich wolltest Du ja wissen, weshalb ichs nicht so prickelnd finde, wenn die Frage „was sind außergewöhnliche Belastungen“ mit einer ellenlangen Aufzählung aus dem K. beantwortet wird:

Wenn Du mal einfach die Quelle anschaust -

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

siehst Du, daß die Definition im Grundsatz sehr einfach ist, selbst wenn man die folgenden §§ noch dazu nimmt. Wenn man nicht auf dieser einfachen Definition aufbauend zum jeweils anliegenden Einzelfall vorrückt, gerät man unweigerlich in eine Art Milchsuppe, die schwer zu durchschauen ist. Daraus wächst dann die Legende vom „Paragraphendschungel“, an der auch in diesem Fall jedenfalls nicht der Gesetzgeber schuld ist.

Klar gibts ungeheuer viele unterschiedlichen Einzelfälle, die man ohne Richtlinien und vor allem vorliegende Rechtsprechung nicht beurteilen kann. Aber zur mündigen und eigenverantwortlichen Arbeit gehört eben dieses systematische Vorgehen anhand der Quellen. Wenn Du die hier vorgelegten Sachverhalte durchgehst, wirst Du sehen, daß die Antworten immer von der Frage abhängen - ein konkreter Sachverhalt ist konkret zu beurteilen, diese Mitarbeit benötigen wir von jedem Fragesteller.

Einzelne Probleme Deines Rundumschlagzitates sind Dir schon vorgeführt worden (hauptsächlich die Frage „Ausbildungskosten Sonderausgaben oder Werbungskosten“, aber auch die Frage „wie wirkt sich die Reparatur eines PKWs steuerlich aus?“). Ich will sie inhaltlich nicht weiter diskutieren, aber ich darf Dich beruhigen: Aus diesen Themenkomplexen wird jede vorgelegte Frage hier im Forum erschöpfend behandelt und die Antworten falls notwendig begründet - das macht Herr Konz gar nicht so gern…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

was sind nach dem Steuergesetz außergewöhnliche Belastung und
Sonderausgaben?
( Unterhalt an Angehörige? Autoreparatur? Sind Heimfahrten
steuerlich absetzbar? wenn ja, wie weißt man das dem Finanzamt
nach?

Werkstattrechnung, Überweisungen an den familienangehörigen,
Tankbelege des Heimatortes…

Wenn man die Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft kauft, liegt dem PC Programm ein Buch mit 689 Seiten Erklärungen zur Steuer bei. Das dürfte für alle deine Fragen reichen. Ich habe es jetzt 2 Jahre getestet und noch keinen Fehler gefunden. Die Rechtsquellen sind auch zuverlässig angegeben. Natürlich ist es darauf ausgerichtet, den Leser auf die günstigere steuerlichen Möglichkeiten hinzuweisen.

Falls man sich ein neues Hobby „Steuerrecht“ zulegen will, empfehle ich die Steuertipps für Arbeitnehmer vom gleichen Verlag. Das ist ein Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen. Auch bisher fehlerlos.

Und um es vorwegzunehmen, ich bekomme keine Provision für die Empfehlung. Nur bitte, keinen Konz kaufen. Den Ausführungen von Martin ist nur beizupflichten…

Schöne Grüße
C.

Link
http://www.steuertipps.de/