ALG zurückzahlen

Nabend ins Forum
Mal angenommen, Person A macht eine Erwachsenenausbildung. Wird vom Arbeitgeber freigestellt. Der Arbeitgeber bekommt einen Maßnahmenkatalog in der die Massnahme zum 21.10 endet.
Jetzt macht A die Ausbildung, besteht die Prüfung erfolgreich aber die Prüfung ist am 21.5. Da A ja rechtlich wie ein Azubi geführt wird meldet er sich bei seinem Arbeitgeber und will wissen wo er nach der Prüfung arbeiten soll. Gar nicht melden Sie sich arbeitslos. Weil mit bestehen der Prüfung jeder Azubi ja automatisch arbeitslos ist.
Also läuft A treu und brav zur Agentur und meldet sich arbeitslos. Die bewilligt ALG 1.
So jetzt zahlt der Arbeitgeber aber weiterhin den Lohn, weil davon ausgegangen wird das die Maßnahme bis zum 21.10 läuft.
Liegt an dem Riesenkonzern Buchhaltung sitzt im Osten Arbeitsplatz war Westen Personaldatei im Süden und AUsbildung im Norden.
A hat aber zweimal bei die Lohnbuchhaltung informiert.

Arbeitgeber und Agentur wurden aber BEIDE informiert. Der eine, das Lohn gezahlt wird der andere über Bestehen der Prüfung.
Jetzt nach zwei Jahren fordert die Agentur natürlich Geld zurück.
Zuviel gezahltes ALG. Hmmm A war doch arbeitslos? Wenn überhaupt könnte doch nur der „alte“ Arbeitgeber was zurückfordern. Agentur hatte schon mal 2011 eine Forderung gestellt. A hat den Sachverhalt erklärt, und dann war bis jetzt Sendepause.
So watt macht A? Kreuzchen bei „Trifft nicht zu“ und den Anhörungsbogen zurückschicken?
So schönen Abend und danke für Tipps Ideen und Anregungen.

Habe zur Euroumstellung, also genau zum 1.1., einen Kurs begonnen, der vom Arbeitsamt falsch berechnet wurde weil sie mit der Umrechnung nicht zurecht gekommen sind. Der Kurs ging ein Jahr lang und zwei Jahre später hat sich das Arbeitsamt gemeldet und auf der Stelle über 2.000 Euro zurückgefordert. Mit der Begründung, dass jeder, der Geld vom Arbeitsamt erhält verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit und richtige Höhe selbst nachzukontrollieren. Ich bin vor Gericht gegangen, aber keine Chance. Also wäre ich eher für zahlen. Ist zwar ärgerlich, aber spart die zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten.
LG
Ariba

Guten Abend,
Soderle der „alte“ Arbeitgeber wurde form und fristgerecht über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses informiert.
Es gab auch eine Bestätigung und die Papiere von der Lohnbuchhaltung um sich arbeitslos zu melden.
Und der Arbeitgeber ist keine Pommesbude. Eher schon der sogenannte „Globalplayer“
Meiner Meinung nach müsste der AG das zuvielgezahlte Gehalt zurückerstattet bekommen.
Anspruch auf ALG1 bestand, da nach der Ausbildung kein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde und der Arbeitnehmer nicht zum Dienst kommen musste. (Dazu gab es eine Mail von der Personalabteilung)
Die Sachbearbeiterin die den Antrag auf ALG aufgenommen hatte sah das genauso, und hat den Antrag genehmigt.
Wenn A jetzt drauf vertraut das sich die Fachkraft der Agentur korrekt verhält und er trotzdem schlecht beraten wird?
Und jetzt mal andersrum gefragt wenn der Arbeitgeber jetzt beim Kassensturz merkt, Hoppla uns fehlt da was … A wird verklagt das Gericht sagt " Hey zahl das mal zurück das steht dir nicht zu. Dann ist er doch der gekniffene? Das sind für mich zwei Bänder die ich nicht verküpft bekomme.
Schönen Wochenstart an alle und schöne Ostertage