Nabend ins Forum
Mal angenommen, Person A macht eine Erwachsenenausbildung. Wird vom Arbeitgeber freigestellt. Der Arbeitgeber bekommt einen Maßnahmenkatalog in der die Massnahme zum 21.10 endet.
Jetzt macht A die Ausbildung, besteht die Prüfung erfolgreich aber die Prüfung ist am 21.5. Da A ja rechtlich wie ein Azubi geführt wird meldet er sich bei seinem Arbeitgeber und will wissen wo er nach der Prüfung arbeiten soll. Gar nicht melden Sie sich arbeitslos. Weil mit bestehen der Prüfung jeder Azubi ja automatisch arbeitslos ist.
Also läuft A treu und brav zur Agentur und meldet sich arbeitslos. Die bewilligt ALG 1.
So jetzt zahlt der Arbeitgeber aber weiterhin den Lohn, weil davon ausgegangen wird das die Maßnahme bis zum 21.10 läuft.
Liegt an dem Riesenkonzern Buchhaltung sitzt im Osten Arbeitsplatz war Westen Personaldatei im Süden und AUsbildung im Norden.
A hat aber zweimal bei die Lohnbuchhaltung informiert.
Arbeitgeber und Agentur wurden aber BEIDE informiert. Der eine, das Lohn gezahlt wird der andere über Bestehen der Prüfung.
Jetzt nach zwei Jahren fordert die Agentur natürlich Geld zurück.
Zuviel gezahltes ALG. Hmmm A war doch arbeitslos? Wenn überhaupt könnte doch nur der „alte“ Arbeitgeber was zurückfordern. Agentur hatte schon mal 2011 eine Forderung gestellt. A hat den Sachverhalt erklärt, und dann war bis jetzt Sendepause.
So watt macht A? Kreuzchen bei „Trifft nicht zu“ und den Anhörungsbogen zurückschicken?
So schönen Abend und danke für Tipps Ideen und Anregungen.