Hallo,
vielleicht kann einer von Euch einem Freund von mir bei folgender Frage helfen:
Ein Freund ist arbeitsloser Künstler (früher selbstständig)und bezieht derzeit Arbeitslosengeld. Er kann sich etwas dazu verdienen, muss dafür allerdings eine Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen.
Dies möchte er beim Arbeitsamt angeben. Bis zu 165,- € darf man wohl rechtlich dazu verdienen. Wie sieht es jedoch bei einem „Selbstständigen“ aus? Das heißt, zu den 165,- legal verdienten Euro würde ja noch die MwSt. hinzukommen. Ist das Arbeitsamt so schlau, zu wissen, dass in dem Fall MwSt. auch nur durchlaufender Posten ist? Oder muss die MwSt. in den 165,- € enthalten sein, oder wie sieht das aus?
Was ist dann außerdem bei der später anfallenden Einkommensteuer - eine Steuererklärung muss man ja für diesen Zuverdienst wohl auch machen, oder nicht?
Wer kann ihm hier sachdienliche Hinweise, Ratschläge geben? Gibt es irgendwo Gesetze, die man nachlesen kann? Beim Amt sagt ja keiner was.
Danke im Voraus,
moonchicken