Hallo zusammen,
sorry ich musste es nochmal umformulieren
ich habe eine kurze Frage,wenn jemand diesen Monat noch Alg1 bezieht,und ab dem 1.8 in Alg2 fällt (Jobcenter).Meine Frage nun ist, gibt es Juristen beistand im Sinne von Armenrecht?
Ist man als ALG1/2 Empfänger generell von den Anwaltskosten befreit wenn der Leistungsempfänger gezwungen ist sich einen Anwalt zu nehmen, bekommt man einen Schein ausgestellt eine Art Advocard?? Oder muss der Leistungsempfänger jeglichen Juristischen beistand selbst finanzieren?
MFG