ALG1/2 Empfänger Anwaltskosten

Hallo zusammen,

sorry ich musste es nochmal umformulieren

ich habe eine kurze Frage,wenn jemand diesen Monat noch Alg1 bezieht,und ab dem 1.8 in Alg2 fällt (Jobcenter).Meine Frage nun ist, gibt es Juristen beistand im Sinne von Armenrecht?
Ist man als ALG1/2 Empfänger generell von den Anwaltskosten befreit wenn der Leistungsempfänger gezwungen ist sich einen Anwalt zu nehmen, bekommt man einen Schein ausgestellt eine Art Advocard?? Oder muss der Leistungsempfänger jeglichen Juristischen beistand selbst finanzieren?

MFG

Hallo,

man gehe zum Amtsgericht und beantragt Prozesskostenhilfe. Erst dann sucht man sich einen Anwalt, der aktiv wird. Ganz einfach.

Gruß
Selorius

Hallo,

kann das nicht auch anders herum laufen: Erst zum Anwalt, der dann Prozesskostenhilfe für den Mandanten beantragt?

War glaub ich damals so als ich während meiner Ausbildung einen Anwalt brauchte, hat mich meine ich 10€ Bearbeitung (?) gekostet… bin mir aber nicht mehr sicher.

Schöne Grüße

man gehe zum Amtsgericht und beantragt Prozesskostenhilfe.
Erst dann sucht man sich einen Anwalt, der aktiv wird. Ganz
einfach.

Wirklich?
Man geht doch zum Amtsgericht und beantragt einen Beratungshilfeschein mit dem man dann zum Anwalt geht (kostet 10 Euro Eigenanteil).

Erst wenn man vor Gericht zieht stellt man, oder der Anwalt, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Allerdings sind hier die Kosten der Gegenpartei, falls man unterliegt, nicht abgedeckt und müssen privat bezahlt werden.

Das ganze Leben ist ein Risiko.

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