ALG1 > 6 Monate Arbeit > ALG1 = Neuberechnung?

Hallo,

Ich war dieses Jahr bereits einen Monat arbeitslos, direkt nach der Ausbildung, das war Februar.
Dann im März neue Stelle, Kündigung zum 1.10. erhalten (Kündigungsfrist ein Monat von Sept bis Okt), wieder arbeitslos.
Kann man die Agentur für Arbeit dazu veranlassen, das ALG1 neu zu berechnen?
Denn momentan erhalte ich den Satz, der damals auf mein Ausbildungsgehalt angerechnet wurde. Das sind knapp 300 Euro und grad mal meine halbe Miete. Hätte man mein Gehalt vom letzten halben Jahr mit einberechnet und die restlichen 11 Monate Anspruch praktisch nur neu berechnet, würde ich fast das doppelte Arbeitslosengeld bekommen. Gibt es eine Möglichkeit, oder muss ich zur ARGE?

Hallo,

zur ALGI Berechnung kann ich dir nichts sagen…
Sorry…

Hallo,

erst nach 1 Jahr versicherungspflichtiger Arbeit kann das Arbeitslosengeld wieder neu berechnet werden.
Ansonsten kann nur der vorherige Anspruch in gleicher Höhe wieder geltend gemacht werden.

Gruß

erst nach 1 Jahr versicherungspflichtiger Arbeit kann das
Arbeitslosengeld wieder neu berechnet werden.

Hallo,

das heißt, ich hätte 12 Monate in dieser letzten Stätte arbeiten müssen, damit das Gehalt neu berechnet wird?
Was ist das denn für ein sinnloses System?
Ich muss von heute auf morgen in meiner Wohnung (ich bin extra 200 km umgezogen!) anstatt mit 1600 euro netto mit 300 Euro netto leben! Evtl noch plus Hartz IV, aber das deckt meine Wohnungskosten auch nicht… Und wovon soll ich leben, in der Zeit, wo ich einen Nachmieter suche?
Wie stellt sich die Regierung das eigentlich vor?

Danke trotzdem für die Antwort

Hallo!

Meines Erachtens muss neu berechnet werden. Es gibt ALG-Rechner im Netz, da kannst Du selbst nachrechnen.

Viele Grüße,
Nicole

Kann man die Agentur für Arbeit dazu veranlassen, das ALG1 neu
zu berechnen?

das tun sie von alleine… :smile:(war bei meiner Tochter so)

Hast du den Antrag schon abgegeben? Wenn du es tust, laß dir die Berechnung erklären…und wenn du dann noch Fragen hast, frage erneut hier nach. .

Man muss nicht durchgängig 12 Monate gearbeitet haben. Alle versicherungspflichtigen Tätigkeiten (auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern) werden berücksichtigt.

Was die Regierung sich dabei denkt, kann ich nicht sagen. Aber so sind die Gesetze nun mal…

ja, natürlich, der Antrag ist schon längst weg, ich habe auch schon den Bescheid.
Ich wundere mich nur immer wieder, wie ich mit dem winzigen Betrag hier irgendwie klar kommen soll.

Was mach ich jetzt? Ich mein, wenn die Dame von der Agentur mir ins Gesicht sagt „Nein, es muss nicht neu berechnet werden“ und auch keinen Ansprechpartner für mich hat, bei dem ich mich beschweren kann, denn ich habe nachgefagt, wo soll ich mich dann hinwenden?

Und seid ihr sicher, dass es nicht rechtens ist, und dass er neu berechnet hätte werden müssen?

Guten Morgen.
Die Höhe vom Arbeitslosengeld wird erst neu berechnet, wenn Sie wieder 12 Monate gearbeitet haben.
Also müssen Sie wohl zur Arge.

Die Höhe vom Arbeitslosengeld wird erst neu berechnet, wenn
Sie wieder 12 Monate gearbeitet haben.
Also müssen Sie wohl zur Arge.

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antwort. Starkes Stück, da fragt man sich, wofür man sich das letzte halbe Jahr wund gearbeitet hat :frowning:

Hallo,

leider gibt es da keine Möglichkeit, ist gesetzlich festgesetzt.
Leider musst Du dann zur ARGE gehen.

Liebe Grüße
Marion

Hallo,

ich bin im Jobcenter beschäftigt nicht bei der Agentur für Arbeit. Darum kann ich Ihre Frage nicht eindeutig beantworten. Kollegen von der Agentur für Arbeit finden Sie im Forum, einfach die Frage dort einstellen.
Es ist auf jeden Fall ratsam, gleichzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter zu stellen, wenn , so wie Sie schreiben, das letzte Arbeitslosengeld I kaum zum Leben reicht.

Ich sehe die Berechnung nicht, deshalb kann ich auch nichts dazu sagen. Du solltest in ein Erwerbslosenforum gehen, da kann man dir eher helfen.
Z.B. www.aktive-erwerbslose.net/forum/index.php (oder in eine Arbeitslosenberatung vor Ort.)

Wenn du mit dem Geld nicht auskommst, dann kann man dir da auch sagen, ob du einen ALG II Anspruch hast. Schon Wohngeld beantragt? Solltest du sofort tun.

Wenn du meinst, daß falsch berechnet wurde, lege in der Frist von 4 Wochen einen formlosen fristwahrenden Widerspruch ein. Den kannst dann begründen, wenn du mehr weißt.

Hallo,
tut mir leid, für ALG-I bin ich keine Expertin.

L.G.