Hallo,
am 26.02.2010 wurde Person A telefonisch mitgeteilt, das die Umschulung zum 28.02.2010 beendet wird aufgrund längerer AU. Person A meldet sich am 01.03.2010 Arbeitslos mit weiterer AU. Jetzt wurde ALG1 abgelehnt , begründung: AU.
Person A muß jetzt Hartz 4 beantragen. Gibt es eine sonderregellung, für eine rückwirkende zahlung?? Person A hat sich ALG1 gemeldet,da noch 50 tage restanspruch bestehen. Person A konnte ja nicht wissen,das abgelehnt wird,denn vorher hatte Person A auch ALG1,nach austeuerung Krankenkasse und auch AU.
Wenn da rückwirkend nichts bezahlt wird, wie soll Person A nächsten monat seine Miete zahlen???
Ach so, ALG 1 jetzt für 50 Tage bewilligt ab 24.03.2010, da ab da nicht mehr AU.
MFG Vincent
Hallo,
Jetzt wurde ALG1 abgelehnt , begründung: AU.
ob diese Ablehnung korrekt ist, kann ich nicht beurteilen. Zumal die Zeiten des Alg 1 Anspruches auf die Dauer der Bildungsmaßnahme angerechnet wird. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/128.html
Person A muß jetzt Hartz 4 beantragen. Gibt es eine
sonderregellung, für eine rückwirkende zahlung?? :
Ich bin der Meinung, dass der Antrag auch für die Leistungen des Alg 2 zum 1.3. als gestellt gelten, da ja die Leistungen abgelehnt wurden, und aber die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach SGB II bestehen.
So mal ganz unverbindlich kommen mir da folgende §§ in den Sinn.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/17.html
Sowie § 11-15
Da gibt es aber glaube ich noch etwas konkreteres. Weiß ich aber gerade nicht
sich ALG1 gemeldet,da noch 50 tage restanspruch bestehen.
Person A konnte ja nicht wissen,das abgelehnt wird,denn vorher
hatte Person A auch ALG1,nach austeuerung Krankenkasse und
auch AU.
Da wird Jadzia vielleicht noch etwas dazu sagen.
Wenn da rückwirkend nichts bezahlt wird, wie soll Person A
nächsten monat seine Miete zahlen???
Ach so, ALG 1 jetzt für 50 Tage bewilligt ab 24.03.2010, da ab
da nicht mehr AU.
Bin etwas verwirrt. also doch Alg 1 bewilligt?
Dann rechtzeitig (am besten 4 Wochen) vor Auslauf des Bewilligungszeitraumes von Alg 1 Antrag auf Alg 2 zum Datum der Beendigung des Alg 1 stellen
TM
Hallo ALG 1 am 01.03.2010 beantragt, da zum 28.02.2010 Umschulung kurzfristig durch DRV beendet wurde. Begründung: Längere AU,deswegen zu vile Stoff verpasst um Prüfung zu machen. AU bis 23.03.2010,deswegen ALG 1 abgelehnt für den Zeitraum 01.03.2010 bis 23.03.2010. Ab 24.03. ALG 1 bewilligt.
Es geht jetzt um den Zeitraum 01.03.-23.03.2010. Kann da ALG2 rückwirgend beantragt werden oder zählt die ALG1 beantragung sowieso dafür und muss nur in einen ALG2 antrag umgewandelt werden?
mfg
Hallo
ALG 1 am 01.03.2010 beantragt, da zum 28.02.2010
Umschulung kurzfristig durch DRV beendet wurde.
DRV = Dt. Rentenversicherungsträger? Oder was soll das sein? War es eine Reha-Maßnahme?
Der Träger der Umschulung war die Rentenversicherung? Dann ist diese zuständig.
Begründung:
Längere AU,deswegen zu vile Stoff verpasst um Prüfung zu
machen. AU bis 23.03.2010,deswegen ALG 1 abgelehnt für den
Zeitraum 01.03.2010 bis 23.03.2010. Ab 24.03. ALG 1 bewilligt.
Und für den Zeitraum der AU, nach Beendigung der Maßnahme hat man keinerlei Leistungen bekommen?
Es geht jetzt um den Zeitraum 01.03.-23.03.2010. Kann da ALG2
rückwirgend beantragt werden oder zählt die ALG1 beantragung
sowieso dafür und muss nur in einen ALG2 antrag umgewandelt
werden?
Kommt darauf an, ob Anspruch auf Alg 2 bestand. Könnte ja auch die Krankenversicherung, oder die Rentenversicherung zuständig sein.
Ansonsten, falls kein anderer Träger zuständig ist, wie bereits im vorigen Posting gesagt!
Ich würde meinen, dass der Antrag vom 1.3. auch für Alg 2 als gestellt gilt.
Wenn kein Anspruch auf AlG 1 besteht, aber für diese Zeit
Voraussetzungen für einen AlG 2 Anspruch bestehen, dass diese
dann ab Antragsadatum bezahlt werden müssen. Der Antrag wirkt
also zurück. Es kann ja nicht dem Antragsteller zur Last gelegt
werden, dass er nichts bekommt, nur weil er den falschen Antrag
stellte. Dafür sind die Sachbearbeiter da, einem diesbezüglich aufzuklären.
Die Person sollte halt einfach mal bei der BA fragen, bzw. mit
dem Ablehnungsbescheid hingehen, den ursprünglichen AlG 1 Antrag
vorlegen und für diesen Zeitraum AlG 2 beantragen.
Mehr als abgelehnt werden kann er nicht. Und dann hat man ja
Rechgtsmittel wie Widerspruch oder später Klageerhebung.
TM
Hallo, ja DRV ist Deutsche rentenversicherung. Umschulung war Teilhabe am Arbeitsleben.
Nach beendigung Umschulung gleich Antrag auf ALG 1 gestellt und gleichzeitig die Krankenkasse wegen Krankengeld anspruch informiert. Da kam keine antwort. erst nach 10 tagen nach nachfrage wurde mitgeteilt, das die aktuelle erkrankung angeblich mit der am 14.01.2009 ausgesteuerten erkrankung zutun hätte bzw. daraus entstanden wäre.
Was in meinen augen auch noch nicht ganz klar ist und da erst mal widerspruch gegen eingelegt wurde.
mfg
Hallo
Hier müsste eigentlich § 28 SGB X in Verbindung mit § 37 SGB II Anwendung finden und die ALG2-Leistung auch rückwirkend bewilligt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html
BA-Weisung zu § 37 SGB II, Randziffer 37.16/37.17:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
5. Nachholung eines Antrages
(1) Die Anwendung des § 28 SGB X kommt nur in Betracht, wenn der Betroffene erfolglos eine andere Sozialleistung beansprucht hat.
Dies ist nur dann der Fall, wenn die andere Sozialleistung versagt (abgelehnt) worden oder zu erstatten ist. Die Rücknahme eines Antrags reicht nicht aus, es muss eine negative Verwaltungsentscheidung getroffen worden sein.
(2) § 40 sieht eine eingeschränkte Anwendung des § 28 SGB X vor.Stellt ein Hilfebedürftiger einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur und wird dieser Antrag abgelehnt, so kann ein nachgeholter Antrag auf Grundsicherungsleistungen nur dann auf den
Tag der Arbeitslosengeldantragstellung zurück wirken, wenn er unverzüglich nach Ablauf des Monats gestellt wird, in dem die Ablehnungsentscheidung bindend i. S. d. § 77 SGG geworden ist.
LG
Hallo person A hat heute den antrag bekommen, mit vermerk rückwirgender zahlung vom 01.03.2010 bis 14.03.2010 zu prüfen. Offizielle meldung ALG2 am 15.03.2010.
Person A war im februar noch in einer Umschulung , und hat am 13.03.2010 noch 250€ Fahrt und Verplegungsgeld rückwirgend für den Monat Februar erhalten. Wird das jetzt voll mit angerechnet? wenn ja kann man da nichts gegen machen?? das wären immerhin 250 euro die fehlen bei der berechnung.
Denn wenn Person A das richtig gerechnet hat, bekommt er 117€ euro ALG1 zeitraum 24.03.2010 bis 31.03.2010 und dann hoffentlich alg 2 rückwirgend bis 01.03.2010. Sollten aber die 250€ voll angerechnet werden, kann person A die miete für April nicht aufbringen , immerhin 600€ warm.