alg1+ alg2..neuer job= fahrtkosten?

Hallo,
Ab morgen werde ich einen neuen job antreten. Ich erhalte derzeit alg1 und alg2 aufstockend…meine frage ist jetzt, kann ich fahrtkosten beantragen,wenn ja bei welchem amt? JC oder AA?
Des weiteren, würde mich interessieren ob es noch andere förderungen gibt die ich beantragen könnte…so wie eingluederungsgeld? Da mein vorraussichtliches einkommen nur kurz über meinem Hartz4 von 800€ liegt.
(7,60 br/std x 151 std/mon= ca 850 netto)

Vielen dank fur eure hilfe

Hallo,
Fahrkosten können für das erste halbe Jahr beim JC beantragt werden. Wichtig ist es auch, dass die Fahrkosten vor Aufnahme der Beschäftigung beantragt werden. Antragstellung auch per Telefon bzw Brief in Briefkasten möglich. Manche Ämter sehen das auch etwas lockerer. Zu beachten ist außerdem, dass die Arbeitsaufnahme beiden Ämtern bekannt gegeben wird. Den Lohnschein dann nach Erhalt beim JC vorlegen, dort kann dann geprüft werden, ob evtl. Weiterhin Anspruch auf ALG 2 besteht

LG

weiss ich nicht…

Hallo. Beantrage auf alle Fälle Fahrtkosten, kommt leider immer auf die Bearbeiterin an obs genehmigt wird. Weiterhin würde ich Eingliederungsgeld beantragen und das alles beim Jobcenter. LG Conny

Hallo,

am besten bei dem, der die Stelle vermittelt hat. Ansonsten würde ich es als erstes beim AA versuchen.

Beantragen kann man ja immer.

Ergänzendes ALG II kann ja bleiben. Andere Stützen fallen mir im Moment nicht ein.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.alg-ratgeber.de/

http://www.forum-sozialhilfe.de/

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Versuche es mit Wohngeld. Fahrtkosten kannst du durch Lohnsteuer am ENDE des Jahres ausgleichen.

Gruß,

Andi

Ab dem Tag an dem Du wieder arbeitest ruht doch dein Anspruch auf Alg1. Wenn du mehr als 100 Euro über Deinem HartzIV verdienst ist auch hier der Anspruch ausgeschöpft, ansonsten weiteren Anspruch mithilfe deiner 1. Verdienstabrechnung direkt im Jobcenter (Leistungsabteilung–>termin machen!)prüfen lassen.
Falls du nicht mehr aufstockend ALGII-berechtigt bist, kannst Du aber jetzt aber beim Wohnungsamt dafür (zusätzlich zum Job) Wohngeld beantragen und solltest Dir unbedingt über die Steuererklärung in 2014 einiges Geld wieder holen.
Fahrtkosten übernimmt leider keiner. Du kannst aber beim Arbeitgeber fragen ob der Dir wenigstens ein Jobticket finanziert, denn falls du in den alten Bundesländern wohnst zahlt er Dir 29 cent zu wenig auf die Stunde! siehe hier:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/201…

Gruß GWen

Wenn du Kinder hast, melde Dich nochmal, denn da gibt es noch das Geld für die Schulbücher (BuT) etc.

Hallo und ein schönen Abend. Das ALG I wird ganz wegfallen, also fällt ganz weg. Aber ALG II nicht abmelden, denn bei dem geringen Einkommen erhalten Sie Freibeträge und da wird noch eine Aufstockung von Hartz IV drauf kommen. Das setzt sich so zusammen:

wenn Sie zum Beispiel 1000,00 € Brutto haben, werden 100,00 € abgerechnet und von den restlichen 900,00 € werden von 100 - 800 € 20 % abgerechnet und dann noch mal 10 % für die restlichen 100 €. Also haben sie einen anrechenbaren Freibetrag von 250 €. Diese 250 € werden jetzt von Ihrem Nettogehalt abgezogen, somit haben Sie dann bei 850,00 € noch 600,00 € die beim ALG 2 angerechnet werden. Wenn Sie noch Fragen haben, dann schreiben Sie ruhig, ich bemühe mich alles zu beantworten. Noch einen schönen Abend.

Hallo,

schau mal hier rein - ich hoffe, deine Fragen werden dadurch beantwortet:

http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

http://hartz.info/index.php?topic=17.0

http://www.hartz-iv.info/ratgeber/einstiegsgeld.html

Auch noch gut zu wissen:
http://hartz.info/index.php?topic=27.0

LG - und alles Gute für den neuen Job :smile:

Hallo,

da Sie neben dem Arbeitslosengeld I ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, ist das Jobcenter zuständig.

Die FAhrkosten könnten womöglich aus dem Vermittlungsbudget gezahlt werden, jedoch nur auf Antrag. Die genauen Einzelheiten besprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler.

Eingliederungshilfen, Arbeitgeberzuschüsse usw. müssen vor Arbeitsaufnahme beim zuständigen Arbeitsvermittler beantragt werden.

Ich empfehle Ihnen, umgehend einen Termin zur Vorsprache zu vereinbaren!

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Hat Ihnen die Antwort gefallen und weitergeholfen, dann bewerten Sie mich einfach! Vielen Dank!

Kann sein das sie durch das Jobcenter weiter aufgestockt werden, dann werden die Fahrtkosten bei der Berchnung des Anspruches berücksichtigt! Wegen dem Beantragen sollten sie rausfallen würde ich eher zu ALI neigen ist jedoch vielleicht mal direkt bei der Behörde zu erfragen! Manche regeln das gesondert! Wegen zusätzlichem Geld sie können wenn sie kein ALG II mehr bekommen sollten Wohngeld beantragen! Vielleicht nicht viel aber Kleinvieh macht auch MIst! :wink:
Liebe Grüße
Wuja

Hallo,wird leider schwer werden,sobald Dein Verdienst ÜBER dem ALG 2 Satz liegt,wirst wohl meines Wissens nach nichts beantragen können,auch kein Fahrgeld.Falls doch teile es mir mit würde mich interessieren.Genau über dies ärgere ich mich seit Jahren.Man versucht zu arbeiten und da am Anfang noch wenig,niemand unterstützt dies anstatt hier zu helfen,daß sich Arbeit auch lohnt.Naja Deutschland eben.LG