alg1 + alg2

Hallo,
bei den ganzen Informationen über Bedingungen, Auflagen und Vorraussetzungen für Hilfe vom Staat bin ich mittlerweile leicht verwirrt.
Zurzeit bin ich in einem Angestelltenverhältnis, bin aber krankgeschrieben (seit 3 Wochen) und werde sicherlich bald gekündigt. Insgesamt habe ich erst 7 Monate Vollzeit im Angestelltenverhältnis gearbeitet (Studium/Ausbildung, Praktikum, Nebenjobs zählen doch nicht, oder?) und kann daher, wenn ich richtig informiert bin, kein ALG1 beantragen, ist das richtig?
Wie ist es mit ALG2? Ich bin noch nicht 27, meine Eltern verdienen ganz gut. Es war auch die Rede von Kontoauszügen der letzten 3 Monate, um die Bedürftigkeit nachzuweisen. Die letzten 3 Monate habe ich aber Geld verdient und auch Geld von meiner Mutter erhalten.
Kann ich ALG2 beantragen, bevor ich gekündigt bin?
Ich bin über jede Information dankbar.
LG,
Lotta

Zurzeit bin ich in einem Angestelltenverhältnis, bin aber
krankgeschrieben (seit 3 Wochen) und werde sicherlich bald
gekündigt.

Sobald die Kündigung in der Hand ist, zum Arbeitsamt gehen und Arbeitslos melden. Sonst droht Leistungskürzung!

Insgesamt habe ich erst 7 Monate Vollzeit im
Angestelltenverhältnis gearbeitet (Studium/Ausbildung,
Praktikum, Nebenjobs zählen doch nicht, oder?) und kann daher,
wenn ich richtig informiert bin, kein ALG1 beantragen, ist das
richtig?

Nein, den Antrag kann man stellen. Er wird nur abgelehnt, wenn kein Anspruch besteht oder wenn das Amt bei bestehendem Anspruch fehlerhaft entscheidet. Gebühren fallen dafür nicht an, aber die Mühe den Antrag zu stellen. :wink:

Wie ist es mit ALG2? Ich bin noch nicht 27, meine Eltern
verdienen ganz gut.

Antrag stellen. Eltern müssen i.a.R. Ihre Einkünfte offenlegen oder begründen, warum keine Unterhaltsverpflichtung besteht. Bei Unterhaltspflicht kann diese nur einen Teil der Leistungen ausmachen. Dann müssen die Eltern Unterhalt zahlen und das Amt ergänzt diesen dann bis zur Höhe des festgestellten Bedarfs.

Es war auch die Rede von Kontoauszügen der
letzten 3 Monate, um die Bedürftigkeit nachzuweisen. Die
letzten 3 Monate habe ich aber Geld verdient und auch Geld von
meiner Mutter erhalten.

Das dient u.a. dazu evtl. Abhebungen zugunsten des Sparstrumpfes (Vermögensverheimlichung) zu entdecken. Das Amt hat bei ALG 2 Antragstellern ohnehin die Möglichkeit bei der Bank Auskünfte einzuholen. Die Auszüge erleichtern die Bearbeitung und vermeiden meistens die Nachfrage bei der Bank. In dieser Zeit muß noch keine Bedürftigkeit vorgelegen haben. Bei ALG2 wird aber Vermögen oberhalb der Freigrenzen angerechnet.

Kann ich ALG2 beantragen, bevor ich gekündigt bin?

Nicht zu empfehlen. Selbst wenn es zulässig ist, was ich nicht weiß, wird es schlecht ankommen. In den AA haben die meistens gut zu tun und dürften auf ‚vorsorgliche‘ Leistungsanträge wegen der Mehrarbeit nicht gut zu sprechen sein. Du kannst/solltest Dir aber vorher schonmal die Antragsformulare besorgen und die nötigen Unterlagen zusammenstellen. Dann kannst Du am gleichen Tag Dich persönlich arbeitslos melden und die Anträge stellen.

Insgesamt ist die Sache recht komplex. Schau mal in die FAQs zu dieser Rubrik, insbesondere auch auf die Seiten in der Linkliste. Dort gibt es weiterführende Info.

Falls Du einen ALG2-Antrag stellst:

  • vorsorglich nach Rundfunkgebührenbefreiung erkundigen/beantragen
  • falls Unterhaltsanspruch für ALG2 zu hoch, dann evtl. trotzdem Wohngeld möglich. Bei Wohngeldstelle erkundigen und evtl. vorsorglich zusammen mit ALG2 auch Wohngeld beantragen.

HTH

Danke!
Hey,
vielen Dank für die ausführliche Antwort und Deine Mühe. Jetzt weiß ich schonmal mehr.
LG,
Lotta