Hallo folgendes problem:
Jemand hat bei einem MDK Termin gesagt bekommen, er wäre weiterhin AU.
1 Woche später bekommt die person post von der KK, mit der mitteilung wegen Arbeitsfähigkeit wird das Krankengeld eingestellt. die KK beruft sich auf das MDK gutachten. jetzt wird die person dagegen Widerspruch einlegen,denn das schriftliche Gutachten deckt sich nicht mit dem , was der gutachter während der BEGUTACHTUNG gesagt hatte.
jetzt die Frage:
Während des widerspruchs ist die Person weiterhin vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben, soll sich aber bei der AA ALG1 melden.
Die Kk behauptet, die AA müßte unter vorbehalt ALG1 zahlen.
Stimmt das so??
MFG