Hallo mein Mann ist seit heute arbeitslos…lange geschichte…
Alkoholsucht…heute war er beim amt um sich arbeitslos zu melden
und jetzt wollte ich online den antrag stellen aber er ist heute in eine entzugsklinik gegangen…für mind. 3 Wochen…somit steht er dem Arbeitsmarkt doch nicht zur verfügung…kann ich den antrag trotzdem stellen oder hat er jetzt keinen Anspruch auf ALG1?
Hallo,
den Antrag musst du doch so oder so stellen. Ob das ALG1 für diesen Zeitraum dann bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt. Also: Einreichen und abwarten.
Gruß,
Steve
Wenn er Arbeitslos ist hat er Anspruch auf ALG1 denn euere Kosten für Wohnung ect.laufen ja noch!!.Rechnungen müssen bezahlt werden auch wenn er im Krankenhaus/Kur ist!.
Hallo,
wenn er in einer Klinik ist, ist er krank und dann steht ihm Krankengeld zu, also ab zur Krankenkasse.
Aber dies trotzdem der Agentur für Arbeit (einfach nur Klinik sagen) mitteilen, dass diese auf dem Laufenden ist.
Grüße
Er steht aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, was Voraussetzung für Alg 1 ist. Daher: Siehe den meistbesternten Beitrag weiter oben.
Hallo,
Stimmt aber bei Krankheit so pauschal nicht.
… der, wohlwollend gesagt, zumindest unvollständig ist.
Im geschilderten Fall kommt es entscheidend auf die exakten Zeitabläufe an. War die Entscheidung zum Klinikaufenthalt noch nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung gefallen, dann besteht erst mal für 6 Wochen Anspruch auf ALG 1 (analog zur Entgeltfortzahlung) gem. § 146 SGB III:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__146.html
Erst nach Ablauf dieser 6 Wochen beginnt in diesem Fall. ein Anspruch auf Krankengeld ggü. der KK.
Deswegen sollte im geschilderten Fall der Arbeitslose auf jeden Fall zur Vermeidung von Rechtsnachteilen den Antrag auf ALG1 stellen und die AU auch unter Vorlage der Aufenthaltsbescheinigung der Klinik der AA mitteilen.
&Tschüß
Wolfgang
wow, das scheinen auch nicht alle bei der Agentur für Arbeit zu wissen, denn ich war auch erst krank und dann arbeitssuchend und die Agentur für Arbeit hat mich zur KK geschickt und diese hat direkt bezahlt.
Grüße
Um ins Krankengeld zu kommen muss er 6 Wochen Krank geschrieben sein!!!Ihr verwechselt hier etwas ALG1 ist nicht ALG2!
Hallo,
wenn Du
in wirklich dieser Reihenfolge warst, dann war die Reaktion
auch richtig.
&Tschüß
Wolfgang
oki, hmmmm nur verstehe ich den unterschied zum UP dann nicht so ganz?
Hallo,
aufgrund der Schilderung im UP ist es nicht ausgeschlossen, daß der Entschluß zum Weg in die Entzugsklinik erst nach der Meldung bei der AA erfolgte und dann kurzfristig zB als Notaufnahme umgesetzt wurde.
Dann wäre die AA ab dem ersten Tag des Klinikaufenthalts für 6 Wochen in der Leistungspflicht (wogegen sie sich wahrscheinlich mit Händen und Füßen bzw. Tricks und Täuschung wehren würden.)
&Tschüß
Wolfgang
kapiert, danke