ALG1 Berechnung mit Firmenwagen 1% Regelung?

Helloo :slight_smile:
Ich habe vor einigen Tagen eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer Kündigung oder Krankheit (nach 6 Wochen) die Einkommenslücke, die in diesen Fällen entsteht, ausgleicht.
Nun gab es in deren Rechner nicht die Angabe eines Firmenwagens , ich habe bei meinem Bruttolohn einfach den Lohn ohne Berücksichtigung des Firmenwagens angegeben.
Wie rechnet das AA mein ALG1? Mit der 1 % Regelung habe ich ja sozusagen einen höhren Brutto von 400€ (BLP des Autos sind ca. 40.000€). Am Ende wird bekanntlich unten abgerechnet.
Rechnet das AA nun mein Brutto mit dem Auto ? (Also 400€ mehr) oder mein Standard Brutto lt. Arbeitsvertrag?
Da ist jetzt nun die Frage, müsste ich dann 400€ mehr angeben. Unterversichert ist zwar möglich, schießt aber am Ziel vorbei!

Servus,

weder - noch.

Zugrundegelegt als Bemessungsentgelt wird das Sozialversicherungspflichtige (SV-)Brutto der letzten 365 Tage. Das steht auf der Gehaltsabrechnung drauf. Der pauschal berechnete geldwerte Vorteil aus Sachbezug Firmenwagen gehört dazu, alles mögliche andre kann dazukommen oder davon abgehen - schau auf die Gehaltsabrechnungen, da steht es jeden Monat drauf.

Schöne Grüße

MM

Das würde ja heißen, dass mein ALG1 höher ausfällt, oder?
Ich tue mich schwer, das zu verstehen.

Beispiel:

Ohne Auto verdient Pers. A 2.000€ Brutto
Mit Auto und einem BLP von 40.000€ werden 1 % auf das Brutto gerechnet und voll versteuert.
Pers. A hat somit ein Bruttlohn von 2.400€.

Die AA nimmt nun die 2.400€ (12 Monate) und errechnet daraus das ALG1?

Damit wäre ich in diesem Fall sogar überversichert!?

Je höher der ALG1 desto niedriger am Ende die Lücke - ist ja logisch.

Dein ALG I wird wie gesagt aus dem Sozialversicherungsbrutto minus pauschal angesetzten Abzügen berechnet. Wenn Du vor Arbeitslosigkeit einen Teil des Gehalts nicht in Geld, sondern als Sachbezug bekommen hast, fließt dieser Sachbezug in die Berechnung des ALG I mit ein; dafür bekommst Du von der Bundesanstalt für Arbeit nur Geld, keine freie Kost und Wohnung, keinen Dienstwagen zur privaten Nutzung und kein Deputatsbier.

Was Du mit Überversicherung meinst, weiß ich nicht - ob Du Deinen Nettolohn in Geld oder in Deputatsbier oder in privater Fahrzeugnutzung nicht mehr bekommst, ist doch egal, meine ich.

Schöne Grüße

MM

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Danke für deine Antwort!

Es geht hierbei um die Versicherung, der die Lücke der fehlenden 33% (67% ALG1 mit Kind) füllen soll.

Ich habe dort mein Vertraglichen Bruttolohn ohne Dienstwagen angegeben.

So wie ich das hier nun verstehe muss ich aber das Brutto mit Dienstwagen angeben, da mein ALG1 höher ausfallen wird bzw. mein Netto vor Abzug des Dienstwagens nach Abzug aller Steuern höher ist als ohne Dienstwagen - somit mein Nettolohn höher als mit dem niedrigerem Brutto ohne Dienstwagen. (D.h die Einkommenslücke ist lt. meinen Berechnungen 140€ mehr als meine Versicherungssumme die ich im Falle eine Kündigung monatlich zum ALG1 bezahlt bekomme)

Uff kompliziert.

Gib mir gerne eine Antwort ob ich das richtig verstehe :slight_smile:

Servus,

vorher steht in jedem Fall die Überlegung, ob man überhaupt so teures Geld dafür bezahlen möchte, dass man im Fall von Arbeitslosigkeit exakt gleich gestellt ist wie mit Gehalt.

Wenn Du das wirklich möchtest (ist unterm Strich ein Verlustgeschäft, weil Dir der bezahlte Versicherungsbeitrag jeden Monat fehlt), musst Du tatsächlich das gesamte auf der Gehaltsabrechnung angegebene Sozialversicherungsbrutto angeben - das ist der Wert, der von der BAA auch zugrunde gelegt wird.

Schöne Grüße

MM

Im Grunde genommen ist jede Versicherung ein Verlustgeschäft.

So teuer ist das eigentlich auch gar nicht.

Dafür bin ich bei längerer Krankheit oder im Falle einer Kündigung geschützt.

Und vor einigen Monaten Papa geworden und alles wird teurer - mir gibt das ganze ein gutes Gefühl, nachdem mein Arbeitskollege aufgrund von Verlustgeschäften gekündigt wurde.

Wenn ich bedenke dass ich vor kurzem noch über 250 € für Zigaretten ausgegeben haben und die Versicherung nicht einmal annähernd das kostet.

Aber im Grunde genommen kann ich bei der versicherungssumme bleiben: eins zu eins ist irgendwie tatsächlich nicht notwendig.

Finde es trotzdem gut, das du deine Meinung dazu weitergibst :slightly_smiling_face:

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort!

Du hast mir wirklich sehr weitergeholfen.

Einen schönen Abend und bleib gesund.

Selbstverständlich, Versicherungen müssen ja Geld verdienen.
Deswegen versichert man ja auch nur zwei Arten von Risiken:

  1. Die, zu deren Absicherung man gesetzlich gezwungen ist.
  2. Die, die einen im Schadensfall finanziell ruinieren können.

Alles andere ist im Schnitt ein unnötiges Verlustgeschäft.

Übrigens: Glückwunsch zur Rauchfreiheit, weiter so.

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