ALG-I-Berechnung
Hi!
Gearbeitet vom: 23.04.08 – 31.12.08 (Gehalt wie oben beschrieben)
01.01.09 – 01.02.09: arbeitslos
02.02.09 – 23.03.09: gearbeitet (Aushilfsvertrag bei derselben Firma, 1 000 Euro netto)
bis heute dann auf Arbeitssuche bzw., wenn’s klappt, zur Überbrückung Zeitarbeit.
Hinweis vorab: Um eine Berechnungsgrundlage zu haben, muss ich einen fiktiven Alg-/Alobeginn annehmen und daher eben auch eine (noch zu erfolgende) mind. ca. 2-monatige sv-pflichtige Beschäftigung. Dafür nehme ich hier einfach mal den Zeitraum 01.09. – 31.10.09 an.
Die Berechnung würde hier immer nach demselben Schema verlaufen, weswegen bei (hoffentlicher) etwas früherer oder späterer Beschäftigung einfach die genannten Zeiträume nach hinten oder vorne angepasst werden müssten.
– Also, fangen wir mit dem Bemessungszeitraum ( BZ ) an. Der liefe hier vom 01.11.08 – 31.10.09 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html, Abs. 1).
Im BZ wurde also gearbeitet
vom 01.11. – 31.12.08 ,
vom 02.02. – 23.03.09 und
vom 01.09. – 31.10.09 (fiktiv).
– Das Bemessungsentgelt ( BE ) berechnet sich aus dem SV-Bruttogehalt (weswegen Deine Nettoangaben irrelevant sind), das im BZ durchschnittlich am Tag(!) zugestanden hat (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html, Abs. 1). Aus diesem BE berechnet sich dann das netto ausgezahlte Alg.
Wie genau das Alg aus dem BE errechnet wird, findest Du hier in einem älteren Artikel von mir: /t/alg-i-berechnung/5038956/4
LG
Jadzia