ALG1 Berechnung und Anspruch

Hallo.

Angenommen eine Person X ist momentan nicht ALG 1 Brechtigt, da sie nur 9 Monate in den letzten 24 gearbeitet hat.

Wird die Person ALG 1 berechtigt wenn sie die 12 Monate vollbekommt auch wenn sie zwischenzeitich ALG2 bekommen hat?

Wenn ja wie würde sich dieses ALG 1 berechnen?

Die Person hat in den 9 Monaten zwischen 1400 und 1600 Netto pro Monat verdient. Geht dieser Verdienst mit in die Berechnung ein oder zählt nur die letzte Arbeitsstelle (wobei davon auszugehen ist das die neue Arbeitsstelle - eine befristete in einer Zeitarbeitsfirma- nur mit ca 800 Netto vergütet wird.

Danke

Hi!

Angenommen eine Person X ist momentan nicht ALG-I-berechtigt, da sie nur 9 Monate in den letzten 24 Monaten gearbeitet hat.

Wird die Person ALG-I-berechtigt, wenn sie die 12 Monate vollbekommt,

Wenn die 12 Monate wiederum innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums (beginnend mit dem Tag vor dem 1. Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit) liegen, dann ja.
Wenn Du Dir diesbezüglich unsicher bist: Nenne mir exakte Zeiträume (tt.mm.jj)!

auch wenn sie zwischenzeitlich ALG II bekommen hat?

Das ist unerheblich.

Wenn ja: Wie würde sich dieses ALG I berechnen?

Die Person hat in den 9 Monaten zwischen 1 400 und 1 600 € netto pro Monat verdient. Geht dieser Verdienst mit in die Berechnung ein oder zählt nur die letzte Arbeitsstelle (wobei davon auszugehen ist, dass die neue Arbeitsstelle – eine befristete in einer Zeitarbeitsfirma – nur mit ca. 800 € netto vergütet wird.

Nenne Du exakte Zeiträume und ich nenne Dir die Berechnungsgrundlage! :smile:
(Zur Selbstinfo, falls interessiert, empfehle ich die Lektüre von § 130 (1) + (3) S. 1 SGB III, § 131 (1) + (4) SGB III, § 132 SGB III:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 130.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 131.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 132.html)

LG
Jadzia

Danke dir; also:

Gearbeitet vom: 23.04.08-31.12.08 (gehalt wie oben beschrieben)
01.01.09-01.02.09 Arbeitslos
02.02.09-23.03.09 Gearbeitet (Aushilfsvertrag bei der selben firma, 1000 euro netto)
bis heute dann auf Arbeitssuche bzw wenns klappt zur Überbrückung Zeitarbeit.

ALG-I-Berechnung
Hi!

Gearbeitet vom: 23.04.08 – 31.12.08 (Gehalt wie oben beschrieben)
01.01.09 – 01.02.09: arbeitslos
02.02.09 – 23.03.09: gearbeitet (Aushilfsvertrag bei derselben Firma, 1 000 Euro netto)
bis heute dann auf Arbeitssuche bzw., wenn’s klappt, zur Überbrückung Zeitarbeit.

Hinweis vorab: Um eine Berechnungsgrundlage zu haben, muss ich einen fiktiven Alg-/Alobeginn annehmen und daher eben auch eine (noch zu erfolgende) mind. ca. 2-monatige sv-pflichtige Beschäftigung. Dafür nehme ich hier einfach mal den Zeitraum 01.09. – 31.10.09 an.
Die Berechnung würde hier immer nach demselben Schema verlaufen, weswegen bei (hoffentlicher) etwas früherer oder späterer Beschäftigung einfach die genannten Zeiträume nach hinten oder vorne angepasst werden müssten.

– Also, fangen wir mit dem Bemessungszeitraum ( BZ ) an. Der liefe hier vom 01.11.08 – 31.10.09 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html, Abs. 1).

Im BZ wurde also gearbeitet
vom 01.11. – 31.12.08 ,
vom 02.02. – 23.03.09 und
vom 01.09. – 31.10.09 (fiktiv).

– Das Bemessungsentgelt ( BE ) berechnet sich aus dem SV-Bruttogehalt (weswegen Deine Nettoangaben irrelevant sind), das im BZ durchschnittlich am Tag(!) zugestanden hat (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html, Abs. 1). Aus diesem BE berechnet sich dann das netto ausgezahlte Alg.

Wie genau das Alg aus dem BE errechnet wird, findest Du hier in einem älteren Artikel von mir: /t/alg-i-berechnung/5038956/4

LG
Jadzia

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