Liebe/-r Experte/-in,
ich würde um ihren rat bitten.
Habe bis 31.1.2011 insgesamt 6 monate von 12 alg1 bezogen.
Von 1.2.11 bis 30.03.11 war ich beschäftigt und ohne lücke bis heute krank. Also au.
erhalte also krankengeld vom letzten job.
Werde sicher bis ende jan.2012 weiterhin au sein und krankengeld oder übergangsgeld erhalten.
Frage.
Sollte ich ab dem 1.2.12 mich arbeitslos melden,
-Stehen mir dann wieder 12 monate alg1 zu?bin 41jahre alt.
_erhalte ich dann weiter mein zulett bezogenes alg1 vom 31.1.11?
(Bestandsschutzregelung) habe ja ein jahr lang nur kranken oder übergangsgeld bezogen.
Zusatzfrage.
Was wäre wenn ich mich am 1.3.12 für z.b. 1 woche arbeitslos melden würde, und danach eine einjährige umschulung über den rententräger mache? Hätte ich dann z.b. am 1.3.13 nochwieder den 2jährigen bestandsschutz?
Danke
tom