Alg1, krankentaggeld, 30 Mon. krank

Hallo zusammen,

nehmen wir an,
ein Arbeitbehner wird arbeitslos, da seine Firma geschlossen wird.
6 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses erkrankt er und bezieht, da er privat
krankenversichert ist, Krankentagegelt und zwar 30 Monate lang.
Er wird gesund geschrieben, hat keinen Job und muss zum Arbeitsamt.
Dort erfährt er, dass die Höhe seines früheren Verdienstes keine Rolle mehr spielt,
da er länger als 2 Jahre krank war. Es besteht nur Anspruch auf ein deutlich geringeres
Alg1. Stimmt so was? Könnte er etwas dagegen tun?
Vielen Dank für euere Antworten.

Schöne Grüsse

Hallo,

ja das ist vollkommen richtig. Ich gehe davon aus das die Kündigung vor der Erkrankung ausgeschrieben wurde. Und nein es gibt nichts was man dagegen tun könnte. Da bei der Berechnung die letzten 24 Monate berechnet werden. Zudem war er 30 Monate lang krank geschrieben. Sprich incl. die letzten 24 Monate zur Berrechnung des ALG I. Da er „nur“ ALG I bekommt, hat er meines Wissen auch kein Anspruch auf Sonder Sozial Leistungen.

Hallo,

Er wird gesund geschrieben, hat keinen Job und muss zum
Arbeitsamt.
Dort erfährt er, dass die Höhe seines früheren Verdienstes
keine Rolle mehr spielt,
da er länger als 2 Jahre krank war. Es besteht nur Anspruch
auf ein deutlich geringeres
Alg1. Stimmt so was?

Nein, bei dieser Konstellation hat man keinen Anspruch auf Alg 1. Es gibt kein geringeres Alg 1.

Könnte er etwas dagegen tun?

Nur, wenn man einen schriftlichen Bescheid erhalten hat. Dann könnte man Widerspruch einlegen. Ansonsten kann man beim Jobcenter Grundsicherung (im Volksmund Alg 2/ Hartz 4) beantragen.

Gruß
Otto

Hallo, vielen Dank.
D.h. wenn er einen schriftlichen Bescheid bekommen würde, kann er Widerspruch einlegen.
Was für eine Begründung könnte er aufführen?
Danke.

Hallo, vielen Dank.
Es soll ALG1 gezahlt werden, aber nicht nach den letzten Gehältern, sondern nach einer bestimmten Formel, d.h. ca 73€ pro tag. Ist das richtig?
Danke.

Was für eine Begründung könnte er aufführen?

Das hängt von der Begründung im Bescheid ab.

sondern nach einer bestimmten Formel, d.h. ca 73€
pro tag. Ist das richtig?

Wie wird das schriftlich begründet?

Hallo Danke für die schnelle Antwort:
nehmen wir an, inzwiwchen hat sich einiges geändert.
z.B. einige Fakten:
Am 31.12. endete das Arbeitsverhältnis. Krank ab. 19.8.2012, Krankentagegeld ab 30.9.2012. Arbeitsuchenmeldung bei der ARGE in 2012. Krank bis 20.1.2014
Arbeislosenmeldung am 20.1.2014., PVK versichert, Gehalt immer über Bemessungsbeitrag,
PKV har auch immer den Arbeitslosenbeitrag bezahlt, Jetzt sagt die Arge, dass in den
letzten 24 Mon kein Arbeitsverhältnis bestand und deshalb das Arbeitslosengelde nach
§ 136 SGB III die kenziffer 7002, berechnet wird. D.h. in Steuerklasse 2 sind ist dies 73,73€.
Die Erstattung des Krankenversicherungsbeitrages richtet sich auch nach dieser geringen
Summe. Als bleibt so gut wie kein ALG1.
Was kann nan tun? Was bringt ein Widerspruch?
Schon jetzt vielen Dank.