ALG1, krankgeschrieben, vom MdK aufgehoben, was je

Hallo Forum,
ich bin neu hier, 58 Jahre alt, und seit 17 Monaten zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos. Vor vier Monaten wurde ich krankgeschrieben und warte jetzt auf einen Therapieplatz. Nun hat der MdK mich in einem Brief vom 08.02. datierten und am 10.02. erhaltenen Brief nach Aktenlage zum 08.02. gesundgeschrieben. Darin war die Aufforderung enthalten, mich umgehend wieder bei der AfA als arbeitslos zu melden. Mein Arzt hat mich jedoch noch bis zum 01.03. krankgeschrieben, bis dahin gilt auch der vorliegende Auszahlschein der Techniker Krankenkasse.
Nun meine Fragen: Bei der Krankenkasse werde ich gegen die Gesundschreibung des MdK Widerspruch einlegen - habe ich da irgendetwas zu beachten (was sollte drinstehen oder was besser nicht?). Gleich Montag werde ich persönlich zum AfA gehen und mich arbeitslos und arbeitssuchend melden. Soll ich da sagen, dass der MdK mich zwar gesundgeschrieben hat, ich vom behandelnden Arzt jedoch noch weiterhin krankgeschrieben bin? Oder worauf habe ich jetzt überhaupt zu achten und wie sollte ich vorgehen?
Für jede hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.

hallo
unabhängig von deinem einspruch bist ja vom arzt krank geschrieben, das gibst du bei der arge an und bist soweit nicht zu vermitteln.es sei denn du suchst dringend wieder arbeit.

Hallo ichbins1,

das ist ein Thema, über das man viel nachlesen kann.
Sieh bitte im Erwebslosenforum unter:
www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/69524-mdk
nach.
Wichtig: Die KK ist laut Hessischem Sozialgericht zu eigenen Ermittlungen verpflichtet. Dazu gehören Befragungen der behandelnden Ärzte und Untersuchungen des Patienten.
Bei einem Widerspruch vom Arzt kann auf das Urtel Bezug genommen werden: BGS,Urteil vom 8.11.05- B 1KR18/04R
Alles Gute- Schaddie

Hallo Forum, gestern war ich nun bei der AfA und die haben mich wieder aufgenommen für eine Tätigkeit die drei Stunden täglich nicht überschreitet.
Nun frage ich mich/Euch: bekomme ich nun mein restliches ALG1 auch nur anteilig für drei Stunden??
Bitte antwortet mir schnell, ich weiss mir keinen Rat!
Danke

Hallo,

hört sich nach Eingliederung an. Dann bekommt man das volle Geld. Ich würde beim Sachbearbeiter der Afa nachfragen, nach welchen Regeln das abläuft. Was ist mit dem Widerspruch und der persönlichen Vorstellung beim MDK?
Derzeit kann ich leider nicht weiterhelfen, bin auf dem Weg ins Krankenhaus.
Alles Gute Schaddie