ALG1 kurzzeit arbeitslos, Umzugskosten&Kindergeld

Guten Tag, 2011 wurde eine Ausbildung abgeschlossen und anschließend während der Überbrückungszeit zwischen Ausbildungsende und Schulbeginn einer weiterführenden Schule ALG1 erhalten.

Nun endet diese weiterführende Schule im Juni nächsten Jahres, für die Schule musste eine eigene Wohnung bezogen werden und Bafög-Berechtigung besteht bis zum Ende der Schulzeit 06/2013(elternunabhängig.
Für die Zeit nach der Schule, allerdings erst ab Ende September, besteht ein Vertrag für ein duales Studium.

Daher besteht nun eine knapp 3-monatige Zwischenzeit, in der ALG 1 beantragt werden soll und ein Umzug zur dualen Studienstelle ansteht…

Nun stellt sich mir die Frage, wann man seine Wohnung auflöst und ob man, wenn man z.B. im Juli umzieht und man sich vorher arbeitslos meldet die Umzugskosten erstattet bekommen kann.
Würde das so schnell gehen, beim Amt kurz vor Schulende Arbeitslosengeld 1 zu beantragen und gleich den Hinweis auf die bereitstehende Stelle zu geben, die ich ohne Umzug einfach nicht antreten kann? Könnte man dann auch schon ggf. Ende Juni umziehen, also zusammenfallend mit Arbeitslosengeld 1 Beantragung?

Und wie siehts das aus mit dem Kindergeld während der Überbruckungszeit von Anfang Juli - Ende September, steht eine Berechtigung?

Und wie ist es mit dem Kindergeld ab 2014?
Die Einkommensgrenze wird ab 2014 überschritten.
Da es eine Zweitausbildung ist, darf das Einkommen die 8004€ Grenze nicht überschreiten, allerdings gibt es die Regelung mit der schädlichen Arbeitszeit, die bei durchschnittlich über 20 Std die Woche liegt: Mit einem 35 Std./Woche Arbeitsvertrag, dessen Arbeitszeit zu etwa 40-50% an der Dualen Hochschule stattfindet, stellt sich mir nun die Frage, ob dies unschädliche oder schädliche Arbeitszeit ist?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

Hallo,

grundsätzlich sollte geklärt werden, ob überhaupt ein ALG 1 Anspruch besteht. Voraussetzung hierbei ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit ( findet sich ausführlich erklärt bei der Arbeitsagentur)
Hinzu kommt, dass ALG i.d.R. nur gewährt wird, wenn der Betroffene dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Umzugskosten werden i.d.R. nur erstattet, wenn dies mit einer Arbeitsaufnahme verbunden ist, aber auch Ausnahmen möglich.

Der richtige Ansprechpartner wäre die örtliche Arbeitsagentur, denn es sind keine Angaben über das Alter, Studium etc. gemacht worden und die Sachlage ist doch relativ speziell.

lG