Moin,
theoretisch hat die Sachbearbeitung die Pflicht, Sie „weiterzuleiten“.
Praktisch würde ich
einen Dreizeiler beim Jobcenter abgeben mit dem Text "hiermit beantrage ich Leistungen nach dem SGB II ab 30.4.2013; Antragsunterlagen folgen. Kopie machen, das JC macht einen Eingangsstempel drauf.
Antragsunterlagen beim JC mitnehmen oder ausdrucken.
Das sind -ja nach Familiensituation- sehr viele.
Stoisch eins nach dem anderen ausfüllen, Datum, Unterschrift.
Alle Belege in Kopie beilegen.
Das ganze durchkopieren und auf dem Deckblatt bei der frühest möglichen Abgabe beim JC wieder den Eingangsstempel machen lassen. Muss man manchmal durchsetzen; auch den Vorgesetzten holen oä.
Die fordern dann ggf. weitere Sachen an: ausfüllen und abgeben.
da es sich bei Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II um zwei komplett verschiedene Leistungen und Behörden handelt, werden nicht automatisch Leistungen nach dem SGB II gewährt. Hierzu müssten Sie dann eigenständig Leistungen beim entsprechenden Jobcenter beantragt werden.
auf deine Frage kann ich dir sagen, dass es keine automatische Weiterleitung vom Arbeitsamt (ALG1) zum Jobcenter (ALG2) gibt. Solltest du nach Ablauf des ALG I weiterhin staatliche Leistungen- dann in Form von ALG II/ Hartz IV benötigen, so musst du bei dem für dich zuständigen Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen. Ich rate dir frühzeitig (Anfang April) den Antrag zu stellen, da die Bearbeitung doch ein wenig dauert. Die Antragsformulare erhältst du entweder im Internet auf der Seite des Bundesagentur für Arbeit oder bei dem für dich zuständigen Jobcenter.