Hallo,
wenn man seine Arbeitsstelle in Spanien kuendigt (ganz klar man bekommt eine Sperre von 12 Wochen) und dann nach Deutschland zurueck geht, sich vorher das Formular E 301 von den spanischen Behoerden besorgt, hat man dann automatisch nach Ablauf der Sperrzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland? Es wurde ueber mehr als 20 Jahre in Deutschland gearbeitet bevor man nach Spanien ging. Wann muss man sich dort melden? Werden noch andere Formulare gebraucht?
Danke vorab fuer die Antworten!