Hallo an alle!
Angenommen eine Mutter hätte in einem Kleinbetrieb gearbeitet und 3 Jahre Elternzeit genommen. Frau XY möchte wieder anfangen zu arbeiten, erfährt aber, dass der Arbeitgeber sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter beschäftigen kann. Daran gibt es nichts zu rütteln, rechtlich alles einwandfrei.
Nehmen wir also an, Sie hätte vor der Geburt des Kindes im Vollzeitjob 2500,-- € (einschl. 150,-- € Fahrgeld) = netto ca. 1900,-- wg. Lstkl. 3 zuzügl. VL erhalten. Wie würde sich das ALG1 berechnen? Wieviel würde sie mindestens erhalten? Ziel wäre eigentlich gewesen, durch die Teilzeitarbeit auf 1200,-- € netto (Steuerklasse 3) zu kommen. Käme das vorübergehend bis zum Finden einer neuen Stelle auch durch das ALG zustande? Wie wäre es, wenn sie den AG dazu überreden könnte, sie zumindest einen Monat lang anzustellen, hätte das positive Auswirkungen auf die Höhe des ALG? Die Person XY ist 34 Jahre alt und hat noch nie irgendwelche Leistungen der Arge bezogen.
Danke für alle hilfreichen Antworten im Vorfeld!
Sally