Hallo,
Man hat folgendes Problem.
Man hat im Oktober letzten Jahres ALG1 beantragt und war vorher für 5 Monate in Kurzarbeit.
Danach wurde das alg1 falsch berechnet, weil das Kurzarbeitergeld einfach in das Bemessungsgeld einberechnet wurde. Also hat man Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
MAn hat bis heute keine Nachzahlung erhalten, weil die Agentur zur Berechnung angeblich einen fiktiven Lohnbescheid für die Zeiten des KUG-Bezuges von dem ehemaligen Arbeitgeber bräuchte …?!?
Der Ex-Chef meint, er könne ja keinen hypothetischen Lohnbescheid erstellen…und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren diesbezüglich gegen ihn wurde inzwischen niedergelegt.
Was kann man tun?
Hi,
man kann nur noch eines tun, einen Fachanwalt aufsuchen! Allein kommt man garantiert nicht weiter.
Alles Gute!
Gina
Hallo,
nach meiner Meinung ist da was schiefgelaufen. Man kann nicht fristgerecht aus der Kurzarbeit entlassen werden.
Wenn man in Kurzarbeit steht und bekommt die fristgerechte Kündigung, dann muss sofort die Kurzarbeit bis zum Stichtag der ordentlichen Kündigung aufgehoben werden.
Mehr dazu hier:
http://www.kurzarbeit-aktuell.de/kuendigung.html
http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artike…
Gruß