Alg1 plus Praktika, unter 15Std. unentgeltlich

Hallo

Wie der Name schon verrät, wenn jetzt theoretisch seit dem 1.1.2011, ein Praktikum gemacht werden würde. Das aber nicht mehr als 15 Std. die Woche beträgt und ausserhalb der normalen Frühschichtarbeitszeiten stattfindet. Z.B. ab 18:00, Dienstag 2Std., Mittwoch 2Std. Donner… usw. Samstag 3Std., Sonntag 3:55Std. Und man während dessen, Alg1 beziehen würde.Welche folgen, könnte dies haben? Für AN und AG, wenn es nicht gemeldet worden ist?

Schonmal ein Danke im voraus
Lg

Hallo

Hallo,

Wie der Name schon verrät, wenn jetzt theoretisch seit dem
1.1.2011, ein Praktikum gemacht werden würde. Das aber nicht
mehr als 15 Std. die Woche beträgt und ausserhalb der normalen
Frühschichtarbeitszeiten stattfindet. Z.B. ab 18:00, Dienstag
2Std., Mittwoch 2Std. Donner… usw. Samstag 3Std., Sonntag
3:55Std. Und man während dessen, Alg1 beziehen würde.Welche
folgen, könnte dies haben? Für AN und AG, wenn es nicht
gemeldet worden ist?

Zunächst könnten auf AG und AN einige unangenehme Fragen zukommen, warum ein Praktikum nicht angemeldet wurde.

Der AN sollte auf jeden Fall schon mal schleunigst zur AA gehen und von sich aus dieses Thema ansprechen.
Eine ordentliche Rüge würde es mit großer Wahrscheinlichkeit geben, vermutlich auch eine Sanktion wegen Meldeversäumnis.
Eventuell auch noch eine Nachprüfung, ob wirklich kein Geld geflossen ist. ( Stichworte : Schwarzarbeit, Krankenversicherung bei Arbeitsunfall )

Der AG hätte es auf jeden Fall wissen müssen.
Man stelle sich mal vor, wenn z.B. auf der Arbeit ein Unfall passieren würde
( Stichworte : Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Schwarzarbeit )

Es ist gut vorstellbar, dass der AG da auch noch bei anderen Behörden und Instanzen Rechenschaft ablegen müßte.

Schonmal ein Danke im voraus
Lg

mfg

nutzlos

Hallo,

Der AG hätte es auf jeden Fall wissen müssen.
Man stelle sich mal vor, wenn z.B. auf der Arbeit ein Unfall
passieren würde
( Stichworte : Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung,
Schwarzarbeit )

Es ist gut vorstellbar, dass der AG da auch noch bei anderen
Behörden und Instanzen Rechenschaft ablegen müßte.

nur stellt sich hier die Frage, welchen Meldepflichten der Arbeitnehmer hätte nachkommen müssen?

Da kein Entgelt gezahlt wird, entsteht auch keine Beitragspflicht in der KV,RV,AV,PV. Damit entfällt m.E. auch die Meldepflicht.

Wenn überhaupt, stellt sich die Frage der Meldepflicht hinsichtlich der Unfallversicherung. Dort sind Arbeitnehmer aber kraft Gesetzes versichert, ohne das es einer Anmeldung bedarf. Zudem werden von der BG die Beiträge immer im nachhinein erhoben, also im Folgejahr. Und wenn null Euro Entgelt = null Euro Beitrag.

Ich meine mal in einem Lohnnachweis über die Angabe von unentgeltlich Beschäftigten gestolpert zu sein, dass die BG dann anhand der geleisteten Stunden prüft, ob Beiträge zu zahlen sind…aber sicher bin ich mir da gerade nicht. Zumal aber es da wieder die Frage bei mir aufwirft, wie die zu melden wären…

Wenn überhaupt, hätte der Arbeitgeber eine Sofortmeldung abgeben müssen, sofern er unter die meldepflichtigen Gewerbe fällt.

Aber in ganz seltenen Ausnahmefällen müssen bei Praktika Entgelte aus fiktiven Werten berechnet werden, der Sachverhalt klingt aber nicht danach, dass dies der Fall wäre.

Von daher kann ich adhoc nicht erkennen, welche Pflichten der Arbeitgeber verletzt hätte.

LG
S_E

Hallo,

Hallo,

Der AG hätte es auf jeden Fall wissen müssen.
Man stelle sich mal vor, wenn z.B. auf der Arbeit ein Unfall
passieren würde
( Stichworte : Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung,
Schwarzarbeit )

Es ist gut vorstellbar, dass der AG da auch noch bei anderen
Behörden und Instanzen Rechenschaft ablegen müßte.

nur stellt sich hier die Frage, welchen Meldepflichten der
Arbeitnehmer hätte nachkommen müssen?

Normalerweise wird es so gehandhabt, dass auch Praktika vorab mit der Arbeitsagentur abgestimmt werden.
In der Frage sind zwar nur kurze Wochenarbeitszeiten genannt, aber verkehrt wäre es auch in dem Fall nicht gewesen.

Da kein Entgelt gezahlt wird, entsteht auch keine
Beitragspflicht in der KV,RV,AV,PV. Damit entfällt m.E. auch
die Meldepflicht.

Davon wurde auch nicht geredet. Das ist bis auf AV schon im ALG I enthalten .

Wenn überhaupt, stellt sich die Frage der Meldepflicht
hinsichtlich der Unfallversicherung. Dort sind Arbeitnehmer
aber kraft Gesetzes versichert, ohne das es einer Anmeldung
bedarf. Zudem werden von der BG die Beiträge immer im
nachhinein erhoben, also im Folgejahr. Und wenn null Euro
Entgelt = null Euro Beitrag.

Im Falle ärztlicher Behandlung eines Arbeitsunfalls würde die normale KV aber wahrscheinlich im Nachhinenín Fragen stellen.
Unentgeltliche Mithilfe im Betrieb der Eltern oder bei Bekannten wird eher kein Praktikum sein.

Was sollte man sich dann unter " Praktikum " im Sinne der Eingangsfrage konkret vorstellen ?
M.W. nach wäre es erst ein Praktikum, wenn ein bestimmter Zeitraum über dessen Dauer vorab vereinbart war.

Reines Interesse wäre dann im Umkehrschluß kein Praktikum, wenn die Person freiwillig und ohne ( bindende ) Vereinbarungen wie Anwesenheitstage oder Arbeitszeiten dort nur unentgeltlich mithilft.

Das wäre im Umkehrschluß dann auch nichts, was mit der Arbeitsagentur abgeklärt werden bräuchte.

LG
S_E

mfg

nutzlos

Normalerweise wird es so gehandhabt, dass auch Praktika vorab
mit der Arbeitsagentur abgestimmt werden.
In der Frage sind zwar nur kurze Wochenarbeitszeiten genannt,
aber verkehrt wäre es auch in dem Fall nicht gewesen.

Davon wurde auch nicht geredet. Das ist bis auf AV schon im
ALG I enthalten .

Den Aspekt des Meldens bei der Agentur habe ich auch nicht in Frage gestellt, ist auch nicht mein Kampfgebiet.

Mir ging es eher lediglich um die Meldepflichten des Arbeitgebers, weil schon wieder die Dunstwolke von Schwarzarbeit u.ä. umhergezogen ist.

Im Falle ärztlicher Behandlung eines Arbeitsunfalls würde die
normale KV aber wahrscheinlich im Nachhinenín Fragen stellen.

Kann, muss aber nicht. Ich hab schon zu viele kuriose Sachen gesehen, was Krankenkassen gemacht oder nicht gemacht haben.

Unentgeltliche Mithilfe im Betrieb der Eltern oder bei
Bekannten wird eher kein Praktikum sein.

Mithilfe und Praktikum sind ja auch zwei verschiedene paar Schuhe, aber nur weil man Familienangehöriger ist, schließt es ja ein Praktikum nicht aus.

Was sollte man sich dann unter " Praktikum " im Sinne der
Eingangsfrage konkret vorstellen ?
M.W. nach wäre es erst ein Praktikum, wenn ein bestimmter
Zeitraum über dessen Dauer vorab vereinbart war.

Reines Interesse wäre dann im Umkehrschluß kein Praktikum,
wenn die Person freiwillig und ohne ( bindende )
Vereinbarungen wie Anwesenheitstage oder Arbeitszeiten dort
nur unentgeltlich mithilft.

Das wäre im Umkehrschluß dann auch nichts, was mit der
Arbeitsagentur abgeklärt werden bräuchte.

Praktikum ist für mich eben ein Praktikum. Mal reinschnuppern und schauen ob es einem gefällt. Sicherlich ist die Abgrenzung zur Probearbeit u.ä. mithin schwierig. Aber vom normalen Geschäftsgebahren her würde ich schon unterstellen, dass man eine Zeitdauer im Vornhinein vereinbart. Wenn auch nur mündlich (was ja -leider- die Regel ist)…wenns denn tatsächlich ein „Praktikum“ war…

Und wie bereits erwähnt, geht es mir hier auch nicht um die Einbeziehung der Agentur.

Ich wollte nur mal was Kluges los werden was die Meldepflichten des Arbeitgebers betrifft, da er diese m.E. bei einem Praktikum nicht verletzt hat. Und weil ich heute eine sehr interessante Diskussion über dieses Thema hatte, Meldepflichten bei unentgeltlicher Hilfe aus Nächstenliebe und so…aber das nur nebenbei =)

LG
S_E

Hallo @ Secret_Eyes,

Ich wollte nur mal was Kluges los werden was die
Meldepflichten des Arbeitgebers betrifft, da er diese m.E. bei
einem Praktikum nicht verletzt hat. Und weil ich heute eine
sehr interessante Diskussion über dieses Thema hatte,
Meldepflichten bei unentgeltlicher Hilfe aus Nächstenliebe und
so…aber das nur nebenbei =)

Wenn dazu doch schon mal ein Teil der Anfrage diskutiert werden kann, bliebe es auch im Sinne Dieser.

Evtl. klärt der Fragesteller ja noch weiter auf, worum es im Detail bei seiner Fragestellung gehen könnte.
Denn seitens der Verfügbarkeit wäre er in soweit dann keineswegs eingeschränkt.

Rücksicht aufseiten der AA könnte er dann aber auch nicht für rein interessenbedingte Anwesenheit erwarten.
Wenn es ein Praktikum ( was ich darunter zu verstehen meine ) werden soll, kann er das vorab mit der AA und dem AG abklären.

In konkreter Notwendigkeit gibt es dazu auch in der Regel Fürsprache.
Nur bei freier Anwesenheit ( also kann theoretisch da sein oder nicht )
ist es kein Paktikum…eher ein Vorteil, der nutzbar für ein folgendes Praktikum sein könnte.

Deine Argumente sind also auch nicht von der Hand zu weisen, sondern eher ist die Konkretisierung der Anfrage interessant.

LG
S_E

mfg

nutzlos