Normalerweise wird es so gehandhabt, dass auch Praktika vorab
mit der Arbeitsagentur abgestimmt werden.
In der Frage sind zwar nur kurze Wochenarbeitszeiten genannt,
aber verkehrt wäre es auch in dem Fall nicht gewesen.
Davon wurde auch nicht geredet. Das ist bis auf AV schon im
ALG I enthalten .
Den Aspekt des Meldens bei der Agentur habe ich auch nicht in Frage gestellt, ist auch nicht mein Kampfgebiet.
Mir ging es eher lediglich um die Meldepflichten des Arbeitgebers, weil schon wieder die Dunstwolke von Schwarzarbeit u.ä. umhergezogen ist.
Im Falle ärztlicher Behandlung eines Arbeitsunfalls würde die
normale KV aber wahrscheinlich im Nachhinenín Fragen stellen.
Kann, muss aber nicht. Ich hab schon zu viele kuriose Sachen gesehen, was Krankenkassen gemacht oder nicht gemacht haben.
Unentgeltliche Mithilfe im Betrieb der Eltern oder bei
Bekannten wird eher kein Praktikum sein.
Mithilfe und Praktikum sind ja auch zwei verschiedene paar Schuhe, aber nur weil man Familienangehöriger ist, schließt es ja ein Praktikum nicht aus.
Was sollte man sich dann unter " Praktikum " im Sinne der
Eingangsfrage konkret vorstellen ?
M.W. nach wäre es erst ein Praktikum, wenn ein bestimmter
Zeitraum über dessen Dauer vorab vereinbart war.
Reines Interesse wäre dann im Umkehrschluß kein Praktikum,
wenn die Person freiwillig und ohne ( bindende )
Vereinbarungen wie Anwesenheitstage oder Arbeitszeiten dort
nur unentgeltlich mithilft.
Das wäre im Umkehrschluß dann auch nichts, was mit der
Arbeitsagentur abgeklärt werden bräuchte.
Praktikum ist für mich eben ein Praktikum. Mal reinschnuppern und schauen ob es einem gefällt. Sicherlich ist die Abgrenzung zur Probearbeit u.ä. mithin schwierig. Aber vom normalen Geschäftsgebahren her würde ich schon unterstellen, dass man eine Zeitdauer im Vornhinein vereinbart. Wenn auch nur mündlich (was ja -leider- die Regel ist)…wenns denn tatsächlich ein „Praktikum“ war…
Und wie bereits erwähnt, geht es mir hier auch nicht um die Einbeziehung der Agentur.
Ich wollte nur mal was Kluges los werden was die Meldepflichten des Arbeitgebers betrifft, da er diese m.E. bei einem Praktikum nicht verletzt hat. Und weil ich heute eine sehr interessante Diskussion über dieses Thema hatte, Meldepflichten bei unentgeltlicher Hilfe aus Nächstenliebe und so…aber das nur nebenbei =)
LG
S_E