Guten Tag,
kurz :
-ich erhalte (leider) ALG 1, 67 %, weil Kind im Haushalt
-seit Okt 2009 leistet Kind (19 Jahre)Grundwehrdienst
-ALG 1 wird auf 60 % gekürzt
Richtig ?
Vielen Dank !
Dirk
Guten Tag,
kurz :
-ich erhalte (leider) ALG 1, 67 %, weil Kind im Haushalt
-seit Okt 2009 leistet Kind (19 Jahre)Grundwehrdienst
-ALG 1 wird auf 60 % gekürzt
Richtig ?
Vielen Dank !
Dirk
Hallo dirk 2010
leider kann ich Dir nicht diffenrenziert weiterhelfen, da ich mich in diesem Bereich des SGB nicht so sehr auskenne. Ich denke aber, dass dies so bescheiden dies auch für Dich ist, dass diese Kürzung des ALG 1 korrekt ist. Die Begründung könnte ich mir darin vorstellen, dass Dein Kind aufgrund des Wehrdienstes und der damit verbundenen Verpflichtung der Unterbringung in der Kaserne das Arbeitsamt die ALG Leistung kürzt, da Du nicht so hohe Auwendungen für Dein Kind hast.
Eine Änderung des Sachverhaltes könnte wieder eintreten wenn Dein Kind Heimschläfer ist. Aber auch dort könnte das Arbeitsamt argumentieren, dass Dein Kind Wehrsold erhält und somit die Auslagen für Dich geringer sind.
Dies stützt sich alles aber leider nicht auf genauem Wissen, sondern lediglich auf Überlegungen von mir.
Ich hoffe das Du noch bei einem anderen Experten eine genauere Antwort erhälst, hoffe aber Dir auch mit meinen Gedanken zu dem Problem etwas weitergeholfen zu haben.
Herzliche Grüße
muellero
Hallo,
Oh das weis ich leider nicht. Wenn das Kind allerdings wärend der Wehrdienstzeit noch im Haushalt ist, wird sein Einkommen mit angerechnet (zumindest bei ALG II).
Ob das nun bei ALG I auch der Fall ist kann ich leider nicht sagen. Fragen Sie da besser mal wen anders.
Gruß,
Sven